Die Nutzung des Instruments der Corona-Kurzarbeit so schneller funktionieren. Die Sozialpartner haben sich auf ein neues Prozedere geeinigt, teilten der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Wirtschaftskammer (WKÖ) am Mittwoch mit. Sie richteten auch einen Appell an die heimischen Banken.
Die Zustimmung der Wirtschaftskammer zu den Kurzarbeitsanträgen, die gemäß der Sozialpartnereinigung gestellt werden, erfolgt wie schon zuletzt pauschal. Das AMS erteilt vollständigen Anträgen eine vorläufige Genehmigung. Die Gewerkschaften prüfen die Anträge künftig stichprobenmäßig und können innerhalb von 48 Stunden einzelne Ansuchen ablehnen.
Sicherung der Arbeitsplätze
"Damit haben wir dieses Modell gemeinsam ein weiteres Mal verbessert, um die Genehmigung von Kurzarbeit zu beschleunigen", so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian und WKÖ-Präsident Harald Mahrer. "Uns eint das Interesse, dass möglichst viele Menschen ihre Arbeitsplätze behalten. Die heute veröffentlichte Zahl der Arbeitslosen macht die Notwendigkeit deutlich." Das Instrument der Corona-Kurzarbeit dient der Sicherung von Arbeitsplätzen, die Nachfrage ist groß. Bisher gab es laut den aktuellsten Angaben der Bundesregierung 12.596 Kurzarbeitsanträge für rund 250.000 Jobs.
Die Sozialpartner haben auch den Bankensektor appelliert, noch intensiver als bisher die Zwischenfinanzierung der Löhne und Gehälter bei Inanspruchnahme von Kurzarbeit zu übernehmen. Im Weg einer Vereinfachung der Kreditvergabe reicht die Kurzarbeitsbewilligung des AMS als Sicherheit für einen zu gewährenden Überbrückungskredit aus. Beide Sozialpartner sprechen sich naturgemäß auch gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Kurzarbeit aus.
Die Anträge würden so schnell wie möglich abgearbeitet. Aufgrund der enormen Zahl gleichzeitig gestellter Anträge könnten Verzögerungen in der Bewilligung auch zum Beginn dieses neuen Prozedere nicht ausgeschlossen werden.