Am Montag verlautbarte Kanzler Sebastian Kurz, dass ab Mittwoch im Handel Angestellte und Kunden mit Schutzmasken ausgestattet die Supermärkte und Geschäfte betreten sollen. Wie ist die rechtliche Lage?
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gab am Dienstag einen Erlass heraus - dies sind die wichtigsten Punkte daraus, die spätestens mit 6. April und ab einer Geschäftsgröße von 400 Quadratmeter umzusetzen sind:
- Mitarbeiter von Supermärkten und Drogerien/Drogeriemärkte sind angehalten, mechanische Schutzvorrichtungen zu tragen, damit eine mechanische Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion vorhanden ist. (Anmerkung: Damit sind Schutzmasken gemeint.)
- Ab Verfügbarkeit sind diese mechanischen Schutzvorrichtungen den Kunden kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wenn diese keine mechanischen Schutzvorrichtungen selbst mitbringen.
- Sobald diese mechanischen Schutzvorrichtungen durch die Inhaber von Supermärkten den Kunden zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese die Kunden nur dann in den Verkaufsbereich zulassen, wenn sie mechanische Schutzvorrichtungen tragen.
- Mitarbeiter von Supermärkten müssen im Kundenbereich Handschuhe tragen, wobei dies jedoch nicht von der Einhaltung der erforderlichen Händehygiene entbindet.
- Beim Eingang sind Desinfektionsmittelspender bereitzustellen.
- Der Haltegriff von Einkaufswägen ist nach jedem Kundengebrauch zu desinfizieren, ebenso die Flächen oder Vorrichtungen (zB Gefrierregalgriffe), die regelmäßig von Kunden berührt werden.
- Bei sämtlichen Kassen mit Mitarbeiterbedienung muss Plexiglasschutz vorhanden sein (Anmerkung: Das ist vielerorts bereits umgesetzt).
- Zur Kontrolle und Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes von einem Meter sind im Kassenbereich Bodenmarkierungen anzubringen (Anmerkung: Das ist vielerorts umgesetzt.)
- Die Gestaltung der Verkaufsflächen soll derart vorgenommen werden, dass der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
- Die Verwendung von Einkaufswägen zur Sicherstellung des Abstandes soll vorgesehen werden.
- Es ist eine Anzahl von Kunden festzulegen, die gleichzeitig im Supermarkt aufhältig sein darf, um den vorgeschriebenen 1-Meter-Sicherheitsabstand zwischen den anwesenden Personen sicherzustellen; bei Erreichen dieser Anzahl dürfen zusätzliche Kunden den Supermarkt nur betreten, wenn ihn zuvor welche verlassen haben.
Wie steht der Handel dazu?
Grundsätzlich positiv. "Ich finde es gut, wenn Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden getroffen werden", unterstützt Peter Buchmüller, Branchensprecher in der Bundeswirtschaftskammer, den Plan. Sollte es am Mittwoch noch Supermärkte geben, die keine Masken zu verteilen haben, darf man sie trotzdem betreten. Die großen Vier des Lebensmittelhandels - Spar, Rewe (Billa, Merkur, Penny, Bipa, Adeg), Hofer und Lidl - starten am Mittwoch mit der Verteilung. Aber auch hier wird es wohl ein paar Tage dauern, bis alle Märkte Masken anbieten können.
Wird es am Mittwoch flächendeckend Masken geben?
Nein. Die großen Handelsketten haben Millionen von Masken bestellt. Doch sie verweisen auch auf Lieferengpässe und können nicht mit letzter Gewissheit sagen, ab welchem Tag die Schutzmasken für Mund und Nase verteilt werden können.
Wie geht es den kleineren Händlern mit der Vorgabe?
Sie brauchen jedenfalls mehr Zeit. Viele von ihnen fühlen sich überrumpelt und in die Pläne der Regierung nicht eingebunden. Spartenchef Buchmüller bekräftigte am Dienstag, dass mit ihm im Vorfeld nicht darüber gesprochen worden sei. "Es gibt nicht nur die Großen, es gibt weitere rund 7000 Lebensmittelhändler und Drogerien in Österreich, die jetzt nicht wissen, woher sie die Masken nehmen sollen." Buchmüller ist selbst Lebensmittelhändler und wird die Masken bis Mittwoch nicht haben - außer jene für die eigenen Beschäftigten. Ein Problem ist, dass die Masken überwiegend aus dem Ausland kommen und man mit Verzögerungen an der Grenze rechnen müsse. Realistisch sei es, dass nächste Woche Masken zur Verfügung stehen.
Ist eine Mund-Nasen-Bedeckung nur im Supermarkt notwendig, oder auch, wenn ich in die Apotheke, zum Fleischer, zum Bäcker oder zur Post gehe?
Sie sind vorerst ausgenommen. Von der Regierung wird aber empfohlen, in allen Geschäftslokalen Mund und Nase zu bedecken. Eine Verpflichtung wird schrittweise eingeführt und beginnt mit einem ersten Schritt in den großen Supermärkten. Stellvertretend schildert der Klagenfurter Fleischhauer Johannes Rotter, wie er derzeit erfolglos versucht, an das Schutzmaterial heranzukommen. "Ich habe keine Masken. Ich habe schon versucht, welche zu kaufen, aber es gibt schlichtweg keine, auch nicht im Großhandel."
Wann kann man damit rechnen, dass der Handel flächendeckend mit Masken ausgestattet sein wird?
Für die eigenen Beschäftigten sollte überall bereits ausreichend Schutzkleidung vorhanden sein. Doch bis sämtliche Händler Masken auch für ihre Kunden auf Lagen haben, werde es vielleicht sogar Wochen dauern, meinte der Handelsverband am Montag.
Gibt es Alternativen?
Ja. Schutzmasken können behelfsmäßig von jedem selbst hergestellt werden. Es genügt zum Beispiel ein Schal oder ein Tuch um Mund und Nase, wenngleich dies nicht dieselbe schützende Wirkung für die Umgebung hat wie eine richtige Maske.
Stimmt es, dass der Verbandskasten im Auto verpflichtend eine Schutzmaske beinhalten muss?
Nein. Laut Önorm V 5101 befinden sich im Verbandskasten wohl Einweghandschuhe und Beatmungsbehelfe, jedoch keine Mund-Nasen-Maske.
Stimmt es, dass die Schutzmasken von den Händlern gratis verteilt werden?
Kanzler Kurz hat diese Parole ausgegeben, auch der Erlass des Konsumentenschutzministeriums sieht das vor. Die großen Ketten werden die erste Tranche gratis an ihre Kunden verteilen. Kleinere Händler können sich das nicht leisten. "Ich habe jeden Tag 1600 Kunden. Eine Maske kostet mich im Einkauf rund einen Euro. Für mich wie für viele andere sind das hohe Beträge. Ich werde also meine Kunden bitten, einen Euro für die Maske zu bezahlen", erklärt Spartenchef Buchmüller. Der Handelsverband hat Montagabend gefordert, dass, wenn Händler die Masken gratis verteilen müssten, der Bund sie dafür entschädigen müsse.
Wer verteilt die Masken vor den Geschäften?
Nicole Berkmann, Sprecherin von Spar, erklärte am Montag der Kleinen Zeitung, dass man diesbezüglich mit Vereinen und freiwilligen Feuerwehren in Gesprächen sei. Mittlerweile scheint aber klar, dass doch die eigenen Mitarbeiter diese Aufgabe übernehmen müssen. Es wird nur eine Maske pro Person verteilt. Eine weitere Möglichkeit wäre es, Sicherheitsdienste damit zu beauftragen, was kleine Händler wiederum vor die Kostenfrage stellt.
Wird es Strafen geben, wenn man keine Maske trägt?
Das ist nicht vorgesehen, verlautet aus dem Kanzleramt. Wenn man den Mund und die Nase nicht bedeckt, aber ein Mund-Nasen-Schutz angeboten wird, darf man den Supermarkt nicht betreten.
Warum appellieren die Handelsketten, nur noch einzeln und nicht mit Familienangehörigen einkaufen zu gehen?
Damit soll sichergestellt werden, dass der Sicherheitsabstand im Lebensmittelmarkt eingehalten werden kann. Das ist leichter, wenn sich weniger Personen gleichzeitig in einer Filiale aufhalten. Um den Abstand zu gewährleisten, soll auch jeder Käufer einen Einkaufswagen benutzen (siehe oben), der nach jedem Gebrauch desinfiziert werden soll.
Darf ich Kinder noch zum Einkauf mitnehmen?
Wünschenswert wäre es, einzeln einkaufen zu gehen. Wenn es aber niemanden gibt, der die Kinder in der Zeit betreuen kann, ist das weiterhin möglich.
Wie genau schaut es mit dem Maskenschutz bei Kindern, Kleinkindern und Babys für die Supermärkte aus?
Auch Kinder sollten die ausgeteilten Masken verwenden, so der Wunsch der Regierung, für Babys (unter 1 Lebensjahr) ist dies nicht notwendig.
Was bringt die Maske im Supermarkt?
Der Mund-Nasenschutz, kurz MNS, bekannt als OP-Maske, funktioniert so: Er bedeckt Nase und Mund und wirkt als Tröpfchenbarriere. Er verhindert, dass bereits Infizierte ihre infektiösen Tröpfchen an die Umwelt abgeben und andere anstecken – sei das über direkte Tröpfcheninfektion, über Oberflächen oder Produkte, auf denen die Tröpfchen landen. Der MNS dient vor allem dem Fremdschutz. Laut Studien kann der MNS 94 Prozent der Viren zurückhalten – wenn er richtig angewendet wird!
Was sagen Mediziner zu dieser Maßnahme?
„Extrem sinnvoll“, befindet Bernhard Haas, Infektionsspezialist (Kages). Auch Hygiene-Experte Klaus Vander (LKH Graz) sagt: „Da wir von einer hohen Dunkelziffer an Infizierten ausgehen müssen, ist es sinnvoll, in Situationen, in denen wir zwangsläufig näheren Kontakt haben, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.“ Doch beide Experten unterstreichen auch: Das Tragen des MNS ist nur ein zusätzlicher Faktor zur körperlichen Distanz und zum regelmäßigen Händewaschen und kann diese Maßnahmen keinesfalls ersetzen!
Wie trage ich die Schutzmaske richtig?
Hier gilt: Vor dem Anlegen und nach dem Abnehmen der Maske unbedingt gründlich die Hände waschen! Die Maske muss fest am Gesicht anliegen, um gut zu schützen. Weiterhin gilt, dass man sich möglichst nicht mit den Händen ins Gesicht fassen sollte, auch die Außenseite der Maske sollte man nicht berühren. Die Maske erst dann abnehmen, wenn man sich unmittelbar danach die Hände waschen kann. Die Maske sollte nicht länger als drei bis vier Stunden getragen werden – wird sie feucht, schützt sie nicht.
Wie nehme ich die Maske richtig ab?
Laut dem Infektionsspezialisten Bernhard Haas sollte der Mund-Nasenschutz (MNS) erst dann abgenommen werden, wenn man unmittelbar danach seine Hände waschen kann. Den MNS unbedingt von hinten abnehmen, die Vorderseite möglichst nicht berühren. Laut Angaben der WHO sollte eine benutzte Maske in einem geschlossenen Mistkübel entsorgt werden, danach Hände mit Seife waschen (für 20 Sekunden!) oder desinfizieren.
Wie gut schützen selbst genähte Masken?
Auch diese sind gestattet. Diese sind zwar kein gleichwertiger Ersatz für zertifizierten MNS, können das Risiko für eine Tröpfcheninfektion aber ebenfalls reduzieren, da sie etwa 60 Prozent der virusgroßen Partikel filtern. Wichtig ist hier, dass der Stoff, der verwendet wird, dicht gewebt ist und die Schutzmaske eng am Gesicht anliegt.
Ist der Plan, dass die Masken auch verpflichtend in den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Einsatz kommen?
Das ist derzeit nicht geplant, aber es wird dringend empfohlen. Wie überall, wo es zu etwas engerem Kontakt mit anderen kommen kann.
Darf man trotz Vermummungsverbots Masken auch im öffentlichen Raum tragen?
Die Bedeckung von Mund und Nasen in der jetzigen Situation ist aus gesundheitlichen Gründen notwendig. Aus diesem Grund ist das Tragen einer Gesichtsbedeckung jederzeit erlaubt.