Bund und Länder haben die Unterstützung für den Tourismus aufgestockt. Erstes Ziel ist es, die Liquidität in der Branche trotz Umsatzausfällen aufrecht zu erhalten, teilte das Tourismusministerium am Freitag mit. Der Haftungsrahmen für Überbrückungskredite wird dazu von bisher 100 Mio. Euro auf bis zu 1 Mrd. Euro erhöht, sechs Bundesländer übernehmen dabei die Zinskosten für ihre Betriebe.

Außerdem bietet die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) ihren Kreditnehmern an, die Tilgungen für 2020 zu stunden. Es müssen also nur Zinsen bezahlt aber kein Kapital zurückgezahlt werden. Das könne mit einem einfachen einseitigen Formular auf der ÖHT-Homepage beantragt werden.

Für einen Überbrückungskredit mit Staatshaftung müssen sich die Betriebe an ihre Hausbank wenden. Die Höchstsumme sind 500.000 Euro Kredit pro Betrieb. Das Tourismusministerium übernimmt Bearbeitungskosten und Haftungsprovision, zusammen 1,8 Prozent der aushaftenden Summe. Abgewickelt wird das über die ÖHT. Zwar müssen die unterstützten Unternehmen die Zinsen für die Überbrückungskredite selber tragen, aber die Bundesländer Tirol, Salzburg, Wien, Steiermark, Kärnten und Burgenland haben zugesagt, für ihre Betriebe die Zinsen für die Überbrückungskredite zu übernehmen, hieß es zur APA.

Zwischenfinanzierung

Zahlreiche Banken hätten bereits zinsgünstige Zwischenfinanzierungen mit einem Richtwert von 1,0 Prozent Zinsen versprochen, teilte das Ministerium mit. Die Hausbanken, die den Überbrückungskredit vergeben, müssen allerdings 20 Prozent des Risikos übernehmen, die Staatshaftung gilt für 80 Prozent der Kreditsumme.

Bisher sind mehr als 4.000 Anträge auf Haftungsübernahmen eingegangen. Damit war der bisherige Rahmen von 100 Mio. Euro ausgeschöpft. Für Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ist die hohe Nachfrage ein Zeichen, "dass unsere Maßnahmen, wie etwa die Haftungsübernahmen, sehr gut angenommen werden. Hier geht es um wirtschaftliche Existenzen, um tausende Betriebe und zehntausende Arbeitsplätze. Wir werden alles tun, um der Branche durch diese Krise zu helfen.", teilte sie mit.

Kurzarbeit möglich

Gut für die Branche sei auch, dass nun klargestellt ist, dass Tourismusverbände mit entsprechender wirtschaftlicher Tätigkeit Kurzarbeit anmelden können. Die Plattform www.openhotels.at soll Unternehmen, die Unterkünfte in den Bundesländern für Schlüsselarbeitskräfte suchen, mit den noch offenen Hotels zusammenbringen. Der AKM-Lizenzvertrag könne ausgesetzt werden, die ORF-Gebühreneinhebung GIS akzeptiert bei Schließungen von Unternehmen aufgrund der Corona-Krise eine Abmeldung.

Abgesehen von spezifischen Hilfen können die Tourismusbetriebe natürlich auch alle allgemein zugänglichen Unterstützungen aus dem 38 Mrd. Euro schweren Hilfspaket der Regierung beantragen. Dazu gehören die 1 Mrd. Euro Härtefonds für Kleinstunternehmen, die 15 Mrd. aus dem Krisenfonds, Steuerstundungen und Kurzarbeit.