Schon nach der ersten Ankündigung eines Härtefallfonds und Nothilfen für Unternehmen stellten sich viele die Fragen: Wie viel Hilfszahlungen bekommen die Betroffenen, wer hat eigentlich Anspruch und zu welchen Bedingungen.
Je länger die Beratungen dauerten, desto nervöser wurden viele Wirtschaftstreibende - vor allem jene, deren Geschäfte seit Tagen geschlossen sind, deren Produktionen stehen. Appelle nach schnellen Hilfen wurden immer lauter.
Am Donnerstag hat die Regierung nun die Details zum mit einer Milliarde Euro dotierten Härtefallfonds für Selbstständige und den 15 Milliarden Nothilfen für Firmen präsentiert.
6000 Euro pro Person
Mit dem Härtefallfonds sollen vor allem Ein-Personen-Unternehmen, Neue Selbstständige, Freiberufler, Non-Profit-Organisationen und freie Dienstnehmer unterstützt werden. "Die Betroffenen werden mit bis zu 2000 Euro im Monat über drei Monate unterstützt", sagt Bundeskanzler Sebastian Kurz.Vizekanzler Werner Kogler führt aus: "Hier wird vor allem der Unternehmer-Lohn abgedeckt."
Konkret werde der Antrag ab Freitag auf der Webseite der Wirtschaftskammer zur Verfügung stehen, Auszahlungen sollen ab kommender Woche stattfinden. In einer ersten Phase werden 1000 Euro ausbezahlt. Das ganze solle unbürokratisch vonstattengehen, betont Finanzminister Gernot Blümel. Deshalb brauche man im ersten Schritt nur eine Selbsteinschätzung der Verluste. Kommende Woche werde dann das Geld am Konto sein. In einem zweiten Schritt müsse man dann auch gewisse Kriterien erfüllen, erklärt der Finanzminister. Welche kann er nicht beantworten. "Das wird gerade erarbeitet."
Milliarden für Unternehmen
Der zweite große Brocken des Hilfspakets sind die Nothilfen. 15 Milliarden Euro hat die Regierung hier vorgesehen. Dabei handle es sich um eine Mischung aus Kredit und Subvention, erklärt Kogler. In einem ersten Schritt werde ein Kredit gewährt in der Höhe des Umsatz eines ganzen Quartals - maximal jedoch 120 Millionen Euro. Nach einem Jahr werde geprüft, welche Kosten wirklich durch die Maßnahmen der Regierung entstanden sind. "Dieser Schaden wird ersetzt", sagt Kogler. Dieser Betrag werde daher in eine Subvention umgewandelt.
Finanzminister Blümel führt aus, dass im Rahmen dieser Nothilfen auch bis zu drei Viertel der Betriebskosten vom Staat refundiert werden können. Wirtschaftsministerien Margarethe Schramböck nennt allerdings eine Bedingung: "Unternehmen die Mittel aus dieser Nothilfe beantragen, müssen ihre Mitarbeiter mit Kurzarbeit oder vergleichbaren Mitteln weiterbeschäftigen." Firmen mit Staatskrediten zu versorgen, die gleichzeitig Mitarbeiter abbauen, sei nicht im Sinne der Regierung.
Steuerstundungen im Laufen
Bereits angelaufen sind die Steuerstundungen seitens des Finanzministeriums. "55.600 Anträge wurden bereits gestellt und über 45.000 erledigt", erklärt Blümel. Dabei handle es sich um einen Betrag von rund 1,3 Milliarden Euro, der jetzt in der Wirtschaft verbleibe. Aus dem ersten Vier-Milliarden-Euro-Paket fließen auch bereits Mittel, erklärt der Finanzminister. "Die 400 Millionen Euro für die Kurzarbeit werden daraus finanziert." Weiters wurden 100 Millionen Euro in die Pflege investiert, 22 Millionen Euro in Forschung und für 116 Millionen Euro wurde medizinische Ausrüstung gekauft.
Protokolliert von Roman Vilgut