Bitte noch um etwas Geduld“ – wer die Serviceseite zum geplanten Corona-Härtefallfonds aufruft, erhält derzeit noch diese Information. Noch. Denn an diesem Wochenende sollen die letzten Beschlüsse für die Förderrichtlinien beschlossen werden und am Montag soll es dann losgehen, „das ist unser ganz klares Ziel“, heißt es gestern auf Nachfrage. Wie berichtet, wurde die Wirtschaftskammer (WK) mit der Abwicklung des mit einer Milliarde Euro dotierten Fonds beauftragt. Dass die WK damit betraut wurde, hat seitens der Opposition zu Kritik geführt. Auch einige Freiberufler, etwa aus dem Bereich der Gesundheitsdienstleister, die keine Wirtschaftskammer-Mitglieder sind, haben sich bei der Kleinen Zeitung gemeldet und die Frage aufgeworfen, ob sie trotzdem zu den dringend benötigten Zuschüssen kommen. Die Antwort ist ganz klar: Ja.

Der Fonds soll sehr breit aufgespannt sein und Zuschüsse sowohl für Ein-Personen- und Kleinstunternehmen bereitstellen als auch für Non-Profit-Organisationen, freie Dienstnehmer und neue Selbstständige (u. a. Physiotherapeuten, Logopäden, Vortragende in der Erwachsenenbildung oder auch Yoga-Lehrer). Also letztlich all jenen kleinen Wirtschaftsakteuren, denen durch die Corona-Krise auf einen Schlag die Geschäftsgrundlage entzogen wurde, die sofortigen Geldbedarf haben und bei denen andere Maßnahmen wie Steuerstundungen, Garantien oder Kurzarbeit nicht greifen. Sie sollen durch direkte Überweisungen weiterhin laufende Kosten bezahlen können. Der Zuschuss muss, wie berichtet, nicht zurückgezahlt werden und ist von Steuern und Abgaben befreit.

Die Kriterien, die nun final in Abstimmung sind, sollen gewährleisten, dass es zu einer raschen und unbürokratischen Soforthilfe kommt, gleichzeitig aber auch Missbrauch unterbinden. Der Topf soll nicht von jemandem ausgenützt werden können, dessen wirtschaftliche Schieflage schon viel länger besteht – und damit nicht mit der Corona-Krise zu begründen ist. Die erste Tranche aus dem Härtefonds soll jedenfalls noch im März ausbezahlt werden.

1 Ab wann bezahlt der Härtefallfonds für Ein-Personen- und Kleinstunternehmen Geld aus?

Die endgültigen Beschlüsse fallen jetzt im Parlament, der Fonds soll dann ab nächster Woche starten, die erste Auszahlungstranche, so verspricht es die Regierung, soll noch im März erfolgen. Der Fonds wird mit einer Milliarde Euro dotiert sein, mit der Abwicklung wurden österreichweit die Wirtschaftskammern beauftragt. Neben Mitgliedern der Wirtschaftskammern sind dies auch freie Dienstnehmer und Non-Profit-Organisationen. genannt. Auch die neuen Selbständigen, also etwa die selbständigen Physiotherapeuten, Logopäden, Vortragende in der Erwachsenenbildung sind laut demlegistischen Dienst des Parlaments ebenfalls berechtigt, Mittel aus dem Härtefallfonds zu erhalten. Die Hilfe sei für jene gedacht, bei denen Steuerstundungen, Garantien und Kurzarbeit nicht greifen, betont Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

2 Wann muss das erhaltene Geld wieder zurückgezahlt werden?

Gar nicht. Bereits vor einigen Tagen hat Schramböck skizziert, dass es für Betroffene einen direkten Zuschuss, quasi Bares auf die Hand, geben soll, der nicht zurückgezahlt werden muss. Es gehe um eine Unterstützung vom Staat, um das Überleben jener zu sichern, deren Geschäftsgrundlage völlig weggebrochen ist. Sie sollen weiterhin laufende Kosten bezahlen können. Der Zuschuss wird von Steuern und Abgaben befreit sein.

3 Wo kann man die Anträge dann einbringen?

Das soll ab nächster Woche möglich sein, in der WKO wird derzeit eine zentrale IT-Lösung erarbeitet, wo Anträge rasch eingebracht und bearbeitet werden können. Laufende Informationen gibt es unter: wko.at/corona