In Beispielsrechnungen zum neuen "Corona-Kurzarbeitsmodell" ("Covid-19") weisen Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer auf die Vorteile des Modells hin: Man könne damit lange Zeiträume mit null Arbeitsstunden überbrücken. Die Arbeitnehmer bekommen deutlich mehr Gehalt, als das Arbeitslosengeld ausmachen würde. Und die Arbeitgeber bekommen den Großteil ihrer Kosten ersetzt.
Durchgerechnete Beispiele und am Textende noch eine Erklärgrafik:
AK-Beispiel: Beschäftigter, 2000 Euro brutto
Die Arbeiterkammer bringt das Beispiel eines Beschäftigten, der bisher Vollzeit (38,5 Wochenstunden) arbeitet und brutto 2000 Euro bzw. 1496 Euro netto monatlich (14 Mal im Jahr) verdient. Zunächst werden drei Monate Kurzarbeit mit der (durchgerechnet) niedrigst möglichen Arbeitszeit von 10 Prozent vereinbart. Gleichzeitig wird ausgemacht, dass anfangs solange wie möglich null Stunden gearbeitet werden.
Elf Wochen mit 0 Stunden. Daher bleibt der Arbeitnehmer zunächst beispielsweise die ersten elf Wochen zu Hause und bekommt 80 bis 90 Prozent des bisherigen Nettoverdiensts.
Einstieg in Woche Zwölf. In der zwölften Woche steigt er dann mit 11 Stunden 33 Minuten Arbeitszeit wieder ein und arbeitet in der dreizehnten Woche wieder voll. Durch den Lohnausgleich auf 85 Prozent erhält der Arbeitnehmer monatlich netto 1271 Euro bei durchschnittlich 10 Prozent der Arbeitsleistung während der Kurzarbeitsperiode.
Kosten für Arbeitgeber. Die Arbeitskosten für den Arbeitgeber übernimmt während der Kurzarbeit fast zur Gänze das Arbeitsmarktservice. Für 2000 Euro brutto hat der Arbeitgeber 2570 Euro laufende Bruttokosten pro Monat, mit den anteiligen Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) sind es 2997 Euro.
Richtlinie zur Kurzarbeit
Für den Arbeitgeber fallen während der Kurzarbeitsperiode monatliche Arbeitskosten von 2252 Euro an, er erhält aber eine Kurzarbeitsbeihilfe von 2311 Euro. Damit gewinnt er im laufenden Monat sogar eine zusätzliche Liquidität durch die Weiterbeschäftigung dieses Arbeitnehmers von 58 Euro. Unter Berücksichtigung der anteiligen Sonderzahlungen (Urlaubs, Weihnachtsgeld) liegen die effektiven Monatskosten des Arbeitgebers bei 317 Euro. Dafür erhält er 10 Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit in der Kurzarbeitsperiode - und das Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht.
WK-Beispiel: Beschäftigter, 2050 Euro brutto
Auch die Wirtschaftskammer hat Beispiele berechnet. Der Unterschied zu den Beispielen der AK bestehe darin, dass man die echten Jahreskosten (Sonderzahlungen und Urlaubsansprüche) inkludiert habe, die AK nur die Sonderzahlungen, hieß es von der WKÖ auf Anfrage.
Kosten für Arbeitgeber. Bei einem Gehalt von 2.050 Euro brutto habe der Arbeitgeber bisher monatliche Kosten (in 12 Monaten) von 3072 Euro. Bei 90-prozentiger Arbeitsreduktion reduzieren sich die Kosten auf 575 Euro pro Monat, so die WKO. Das Unternehmen habe eine Ersparnis von 81,3 Prozent.
WK-Beispiel: Beschäftigter, 4000 Euro brutto
Kosten für Arbeitgeber. Wenn ein Dienstnehmer 4.000 Euro brutto verdient, reduzieren sich die monatlichen Kosten bei einer Kurzarbeit von 10 Prozent von bisher 5993,80 Euro auf 1063 Euro, also um 82 Prozent. Auch bei einem Arbeitnehmer mit 6.000 Euro Bruttolohn werden bei 90-prozentiger Arbeitszeitreduktion 83 Prozent der Arbeitskosten des Arbeitgebers vom AMS - also vom Staat - ersetzt.