Der Nationalrat wird im Rahmen seiner Freitag-Sitzung auch die Rahmenbedingungen für jenen Härtefallfonds beschließen, über den Kleinstunternehmen, Non-Profit-Organisationen und freie Dienstnehmer entlastet werden sollen. Gemäß dem der APA vorliegenden Antrag wird die Wirtschaftskammer die Abwicklung übernehmen. Finanzminister und Sozialversicherung haben relevante Daten zu übermitteln.
Dabei handelt es sich um Unterlagen, die für die Ermittlung des Ausmaßes des Zuschusses notwendig sind. Nicht mehr erforderliche Daten sind an sich zu löschen, müssen aber, so sie im Zusammenhang mit anhängigen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren für die Beweisführung von Bedeutung sind, bis zum Abschluss dieser aufbewahrt werden. Gleiches gilt für den Fall einer Rechnungshof-Prüfung, wo für sieben Jahre die Daten zu behalten sind.
Nach welchen Kriterien die Förderung, die als Zuschuss angelegt ist, vergeben wird, haben Vizekanzler und Wirtschaftsministerin festzustellen - dies im Einvernehmen mit dem Finanzminister. Dotiert ist der Härtefallfonds mit maximal einer Milliarde.