Während die Lieferservices von Supermärkten einen hohen Kundenansturm verzeichnen, sorgen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beim restlichen Versandhandel teilweise für Verwirrung.
Ob beispielsweise auch Bücher oder Kleidung von Unternehmen ausgeliefert werden dürfen, obwohl derartige Geschäfte seit heute geschlossen haben müssen, war einigen Betrieben nicht klar.
So geisterte eine Info durch das Internet, wonach diese Unternehmen keine Bestellungen entgegennehmen und versenden dürfen, da es eine Umgehung der Maßnahmen sei und bestraft werden könnte.
Die WKO kann diese Information auf Nachfrage aber nicht bestätigen. “Alle Unternehmen, die etwa Bücher oder Kleidung online verkaufen, dürfen das auch weiterhin tun”, sagt Lena Dirtl, Referentin für Versand- und Internethandel.
Das gilt nicht nur für die Auslieferung über die Post, deren Betrieb unter kritische Infrastruktur fällt und damit ohnehin weiterläuft, sondern auch, wenn man die Auslieferung als Unternehmer selbst, zum Beispiel per Auto oder Lastenrad vornimmt oder über eine Partnerfirma ausliefern lässt.
“In der Verordnung steht diesbezüglich nichts. Dort ist lediglich festgehalten, dass das Betreten von Betriebsstätten mit Kundenbereich verboten ist. Wir gehen also davon aus, dass Lieferdienste wie bisher agieren und auch selbst ausliefern dürfen”, sagt Lena Dirtl von der WKO. Wichtig sei es aber, die generellen Vorschriften im Bezug auf die Hygiene und den Abstand zu anderen zu beachten.
Wo man im Moment bei heimischen Betrieben bestellen und damit Versand-Riesen wie Amazon umgehen kann, hat die Bloggerin und Autorin Nunu Kaller auf ihrer Website aufgelistet. Von Büchern über Kleidung bis hin zu Schmuck und Kosmetik sind auf www.nunukaller.com dutzende heimische Kleinbetriebe zu finden, deren Geschäfte im Moment geschlossen sind, die aber dennoch Online-Bestellungen entgegennehmen.
Andreas Terler