Darf der Baustoffhandel offen halten und dürfen Baustellen durch den Baustoffhandel beliefert werden?
ANTWORT: Der Baustoffhandel darf nur für den Verkauf von Tierfutter offen halten, der Rest darf nicht verkauft werden. Die Belieferung von Baustellen durch den Baustoffhandel ist aber zulässig.
Wie sieht die Regelung für Einkaufszentren aus?
ANTWORT: In Einkaufszentren mit allen Branchen dürfen nur Geschäfte offen halten, die Lebensmittel, Futtermittel, Drogerieartikel, Medizinprodukte und Heilbehelfe verkaufen. Außerdem dürfen Apotheken, Post, Trafiken, Shops rund um das Thema Telekommunikation, Textileinigungen und Aufsperrdienste weiter geöffnet haben. Die Gastronomie muss am 16.3. um 15 Uhr schließen. Ab 17.3. gibt es dann eine Totalsperre für Gastronomie und Restaurants.
Dürfen kleine Geschäfte, die Postdienstleistungen anbieten bzw. Postabholstationen offen halten?
ANTWORT: Ja, aber nur hinsichtlich der Postdienstleistungen. Alles andere darf im Geschäft nicht verkauft werden.
Wie sieht es mit dem Lieferservice im Lebensmittelhandel und mit Lieferservice in der Gastronomie aus?
ANTWORT: Geliefert werden darf. Für Lieferdienste gibt es eine Ausnahme.
Haben Tankstellen, die Lebensmittel verkaufen und Trafik-Produkte anbieten geöffnet?
ANTWORT: Ja, sie sind geöffnet.
Kann man sein Auto in der Kfz-Werkstätte reparieren lassen?
ANTWORT: Ja, die Werkstätten haben offen. Verkaufslokale der Autohändler sind aber geschlossen. Generell könnte es hier noch zu einer Verschärfung kommen, und eventuell ein Betretungsverbot für Kunden für das gesamte Betriebsgelände erlassen werden.
Sind Massagesalons, Friseure und Kosmetiksalons geöffnet?
ANTWORT: Sie sind geschlossen. Auch Fußpflege zu kosmetischen Zwecken darf nicht angeboten werden. Die Fußpflege für Diabetiker ist jedoch möglich.
Wie sieht es mit Handwerksbetrieben generell aus. Kommt beispielsweise der Installateur wenn man ihn braucht?
ANTWORT: Installateure und Handwerksbetriebe wie Maler, Glaser und Tischler dürfen weiterhin offen halten und vor Ort Montagen vornehmen. Auch der Rauchfangkehrer darf seiner Tätigkeit weiterhin nachgehen, da es sich um eine Notfall-Dienstleistung handelt.
Was ist mit Bäckereien und Konditoreien, die auch ein Café dabei haben?
ANTWORT: Das Café muss am Montag um 15 Uhr zusperren. Alles rund um das Verkaufsgeschäft des Bäckers und Konditors läuft weiter, ebenso natürlich die Produktion in Backstube und Konditorwerkstätte.
Dürfen Lebens- und Sozialberater ihre Dienstleistungen anbieten?
ANTWORT: Derzeit nur telefonisch. Zulässig ist aber die Krisenintervention.
Welche Dienstleistungen generell dürfen erbracht werden?
ANTWORT: Abfallentsorgung aufgrund der Hygiene, ebenso die Müllabfuhr. Werbeagenturen, Versicherungsmakler und Unternehmensberater dürfen nur online beraten.
Was im Bereich Verkehr hat geöffnet?
ANTWORT: Fahrschulen nur für die Theorie im Onlinebetrieb, Sondertransportbegleitungen sind zulässig, Tankstellen mit Verkauf von Lebensmitteln und Trafikwaren, Tankstellen mit Servicestationen und der öffentliche Verkehr.
Wie sieht es mit Kinos, Fitnessstudios oder Reitställen aus?
ANTWORT: Im Freizeitbereich ist generell alles geschlossen.
Astrid Jäger