Ärzte können Patienten für die Dauer der "Corona-Krise" auch telefonisch krankschreiben. Das haben Ärztekammer und Gesundheitsministerium am Donnerstag vereinbart, wie ein Sprecher der Ärztekammer der APA bestätigte. Offen ist demnach noch, wie mit Rezepten umgegangen wird. Grundsätzlich ist eine digitale Übermittlung an Patienten per E-Mail oder Direktnachricht aber möglich.
Die Rahmenbedingungen für die telefonische Krankschreibung wurden laut Ärztekammer vorerst mündlich mit dem Ministerium vereinbart und sollen im Lauf des Tages schriftlich fixiert werden. Danach sollen auch die Ärzte darüber informiert werden. Die "Presse" hatte zuerst über die Vereinbarung berichtet.
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Sowohl die Krankschreibung selbst als auch deren Dauer liegt demnach im Ermessen des jeweiligen Arztes. Abgerechnet wird über die "Ordinationskarte" - also über die bei den Ärzten aufliegende Ersatz-E-Card. Die Patientinnen und Patienten müssen ihre Karte also nicht zum "Nachstecken" in die Praxis bringen.
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Gelten soll diese Regelung ab sofort und für die Dauer der "Corona-Krise".