Die Bundesregierung ist bezogen auf die wirtschaftlichen Auswirkugnen des Coronavirus um Beruhigung bemüht. Die gesamte wirtschaftliche Entwicklung Österreichs sei stabil, einzelnen betroffenen Branchen - Luftfahrt, Tourismus, Holzindustrie in Kärnten - will man aber helfen, betonten Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Samstag.
Nachdem die AUA bereits Kurzarbeit für ihre rund 7000 Mitarbeiter beantragt hat, präsentierten Arbeitsministerin Aschbacher und Wirtschaftsministerin Schramböck die weiteren Pläne der Regierung betreffend Kurzarbeit.
Ministerin Aschbacher führte aus, dass die AUA bereits vor einigen Tagen an die Regierung herangetreten ist und die Probleme geschlittert hat. Sie betont, dass sich Kurzarbeit schon in der Vergangenheit bewährt hat. Ihr sei es wichtig, alles zu tun, um die Arbeitsplätze in Österreich zu sichern. Derzeit stehen dem AMS 20 Millionen Euro für Kurzarbeit zur Verfügung. Aschbacher versichert aber, dass die Regierung falls nötig auch weitere budgetäre Mittel freigeben werde.
"Ungeachtet des weiteren Prozederes - was, wann, wie viel - werden wir als Bundesregierung geschlossen mit den Sozialpartnern alles dafür tun, dass Arbeitsplätze bei der AUA gesichert bleiben und es zu keinen kündigen kommt", sagte Aschbacher. "Die Kurzarbeit ist ein Modell, das sich in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten bewährt hat und Arbeitsplätze in Österreich sichert."
Auch Wirtschaftsministerin Schramböck betont, dass das Ziel der Regierung der Erhalt der Arbeitsplätze sei. Neben der Kurzarbeit gäbe es deshalb auch Kreditgarantien für Unternehmen. Im Tourismus bis zu einer Summe von 100 Millionen Euro, in anderen Branchen bis zu zehn Millionen Euro. Außerdem werde sie mit Banken in Gespräche treten und diese auffordern, keine Kredite fällig zu stellen.
"Wir sind auf verschiedene Szenarien vorbereitet", sagte Schramböck. Vorsorge sei besser als Nachsorge. "Unsicherheiten sind Gift für die unternehmen." Die Wirtschaftsministerin will auch mit den heimischen Banken das Gespräch suchen. "Sie sind aufgefordert, Kredite nicht frühzeitig fällig zu stellen." Die Situation werde insgesamt gemeistert werden und vorübergehen, beruhigte Schramböck.
Auch wenn Schramböck die Auswirkungen der Coronakrise für die Wirtschaft mit Sorge beobachtet, unterstreicht sie dennoch, dass die Gesundheit der Bevölkerung das oberste Ziel der Regierung sei.
Gewerkschaft fordert mehr Geld
Die für die Kurzarbeit vorerst noch vorgesehenen 20 Millionen Euro reichen laut Gewerkschaft "bei weitem nicht aus, um die notwendigen Mittel für die AUA freizumachen". Eine Umschichtung von AMS-Geldern werde es nicht tun, hieß es am Samstag von der GPA-djp in Reaktion auf Aussagen Vertreterinnen der Bundesregierung bei einer Pressekonferenz.
Die derzeit bereitliegenden 20 Millionen Euro seien "im Wesentlichen schon für bisher bewilligte Kurzarbeiten ausgeschöpft", wurde Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) Karl Dürtscher in einer Aussendung zitiert. "Im Zusammenhang mit der geplanten Kurzarbeit bei den Austrian Airlines wird es mehr brauchen als den Verweis auf die nächste Verwaltungsratssitzung des AMS", richtete er Arbeitsministerin Christine Aschbacher und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (beide ÖVP) aus.
Der gerade in Verhandlungen zur Kurzarbeit befindliche AUA Betriebsratsvorsitzende (Boden) Rene Pfister forderte zudem ein Aussetzen der vom Airline-Management geplanten Personalabbaumaßnahmen. "Wir hoffen alle, dass die Folgen der Corona-Krise wieder rasch überwunden werden. Für diese schwierigen Zeiten brauchen die Beschäftigten ein Maß an Sicherheit und Berechenbarkeit, an dem wir alle gemeinsam intensiv arbeiten müssen", so Pfister.
Der Ablauf
Bei Kurzarbeit handelt es sich um eine befristete Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Basis einer arbeits- und lohnrechtlichen Vereinbarung, eine sogenannte Sozialpartnervereinbarung. Die Arbeitnehmer erhalten für jede Ausfallsstunde eine Kurzarbeitsunterstützung.
Das AMS ist rechtzeitig über Beschäftigungsschwierigkeiten zu informieren. Der Arbeitszeitausfall im Kurzarbeitszeitraum darf im Schnitt nicht unter zehn und nicht über 90 Prozent der gesetzlich bzw. kollektivvertraglich festgelegten Normalarbeitszeit liegen. Es muss Beratung über anderweitige Lösungs- und Unterstützungsmöglichkeiten (Erstgewährung) mit Einbeziehung des Betriebsrates und der KV-Parteien geben.
Gefördert werden Arbeitnehmer, die wegen der Kurzarbeit einen Arbeitsausfall verbunden mit einem Verdienstausfall erleiden. Die Pauschalsätze pro Ausfallstunde richten sich nach den Aufwendungen, die der Arbeitslosenversicherung für Arbeitslosengeld zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge entstehen würden.
Die Dauer ist auf sechs Monate beschränkt, kann aber jeweils um weitere sechs Monate verlängert werden, bis der maximale Beihilfenzeitraum von 24 Monaten erreicht ist.