Die A1 Telekom Austria ist wegen ihrer kostenpflichtigen Helpline für "Georg"-Kunden verurteilt worden. Die Verwendung von 0820-Nummern als Kundenhotlines ist unzulässig, so das Handelsgericht (HG) Wien unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Unrecht ist auch, dass die Kunden ihre Freiminuten ausgerechnet für die Hotline nicht verwenden durften. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Geklagt hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI). "Ein Unternehmer, der seinen Kunden eine telefonische Kontaktaufnahme ermöglicht, darf den Kunden hierfür kein Extraentgelt verrechnen", so VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller am Mittwoch in einer Aussendung.

15 Cent pro Minute

A1 hatte für die Marke "Georg" zwei Helplines eingerichtet. Die Nummer 610 zum Grundtarif war nur von "Georg"-Handynummern erreichbar. Aus allen anderen Netzen war die 0820-Nummer zu wählen, Kosten: 15 Cent pro Minute. Kunden, die ihre SIM-Karte ausschließlich für die Internetnutzung verwendeten oder deren "Georg"-Handy kaputt war, hatten also keine Wahl, als für den Anruf bei der Hotline zu zahlen.

Der beklagte Telekommunikationskonzern hat auch mit einer weiteren "Georg"-Entgeltbestimmung gegen das Gesetz verstoßen: Die Freiminuten, die zu allen Handynummern und ins Festnetz gewährt wurden, galten nicht für den Anruf bei der 610-Hotline. Auch das ist unzulässig, so das Handelsgericht (17 Cg 24/19i).

Helpline eingestellt

Die A1 Telekom Austria AG hat bei Gericht vorgebracht, die 0820-Nummer bereits eingestellt zu haben. Dennoch ist nach Ansicht des HG eine Wiederholungsgefahr nicht auszuschließen, da A1 "weiterhin auf der Rechtmäßigkeit der verwendeten Klauseln" beharre, wie es in dem Urteil heißt. "Die bloß faktische Einstellung der Helpline ist nicht ausreichend, um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen." A1 Telekom Austria hat dem Urteil zufolge keine Unterlassungserklärung abgegeben und auch gar nicht behauptet, das getan zu haben.

Bereits vor mehr als einem halben Jahr habe man die kostenpflichtige "Georg"-Hotline eingestellt, bestätigte Unternehmenssprecherin Livia Dandrea-Böhm auf APA-Anfrage. Die restlichen Punkte des Urteils müsse man sich erst im Detail ansehen, erst dann werde über Rechtsmittel entschieden.