Fast sieben Jahre nach der Megapleite des Baukonzerns Alpine sind noch immer Gerichte mit der Causa beschäftigt. Unter anderem geht es um die hochriskanten Alpine-Anleihen, die tausende Privatanleger gezeichnet haben. Nun gibt es ein Urteil - gegen die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG. Sie hat die Papiere verkauft, ihre Kunden aber nicht ausreichend über das Risiko aufgeklärt.
Fünf Anleger bekommen nun ihr Geld, insgesamt 65.000 Euro, zurück, teilte die Arbeiterkammer (AK) am Mittwoch mit. Die Anleger hatten sich an die AK gewandt, die dann eine Sammelklage wegen falscher Beratung eingebracht hat. In der ersten Instanz wurde die Klage abgewiesen, die zweite Instanz, das Oberlandesgericht (OLG) Graz, gab der AK jedoch recht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG hat den fünf Kunden das Alpine-Papier empfohlen, obwohl sie mit ihrer Veranlagung kein hohes Risiko eingehen wollten. Das war rechtswidrig, befand das Oberlandesgericht. Wären die Anleger über den spekulativen Charakter der Alpine-Anleihen aufgeklärt worden, hätten sie sie nicht gekauft, so die Argumentation der AK, der das Gericht nun gefolgt ist.
Die AK hofft, dass das Urteil aus Graz bei den seit Jahren anhängigen Alpine-Verfahren in Wien hilfreich ist. Die Kammer hat im Jahr 2015 für rund 1.100 Anleger mehrere Sammelklagen gegen große Banken eingebracht, es geht um einen Streitwert von mehr als 26 Millionen Euro, so AK-Experte Martin Goger zur APA. Demnächst soll in Wien, beim Handelsgericht (HG), ein Sachverständigengutachten vorliegen.
Wer wusste Bescheid?
Inhaltlich geht es um die Frage, ob die Banken darüber Bescheid wissen hätten müssen, dass es um die Alpine wirtschaftlich schlecht bestellt war und daher die Anleihen des Baukonzerns hochriskant waren. Ja, hätten sie, argumentierten die zahlreichen Kläger, die gegen Banken wegen unzureichender Beratung vor Gericht gezogen sind. Die Banken sehen das naturgemäß gänzlich anders, sie haben sich in der Causa Alpine mit vielen juristischen Mitteln gegen die Klagen gewehrt. Bei den AK-Verfahren in Wien gab es 2015 einen Zulässigkeitsstreit, der zugunsten der Kammer ausging. Dann wehrten sich die Beklagten gegen die Gutachterin - sie wollten sie, schon mitten in der Arbeit, wegen Befangenheit abberufen lassen, scheiterten jedoch. Das ganze verzögerte das Verfahren um etwa ein Jahr.
Die von der AK vertretenen Anleger tragen kein Kostenrisiko, da die Kammer mit einem Prozessfinanzierer zusammenarbeitet. Im Erfolgsfall bekommt dieser einen Teil der erstrittenen Summe. Wie hoch die Quote ist, hängt unter anderem von der Prozessdauer ab, allerhöchstens sind es 40 Prozent.