Den Beschwerden sei nicht Folge gegeben worden, teilte das Berufungsgericht am Mittwoch mit. Mehrere Beschuldigte, darunter Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), hatten sich gegen die Ermittlungsschritte beschwert. Auch eine Rufdatenrückerfassung wurde als zulässig beurteilt.
Grundsätzlich begründe auch eine anonyme Anzeige eine ausreichende Verdachtslage, wenn ihr Inhalt glaubwürdig und plausibel sei, heißt es in der Presseinformation des Gerichts. "Das Oberlandesgericht kam zum Ergebnis, dass diese Anzeige extrem detailliert sei und von Insiderwissen zeuge, nämlich auf Grund der wörtlichen Wiedergabe von Gesprächen im engsten Kreis, auf Grund der Darstellung persönlicher und politischer Verflechtungen der Akteure und zahlreicher verifizierbarer Begleitumstände."
Vorwürfe bestritten
Ausgelöst wurden die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch eine anonyme Anzeige rund um die Bestellung des - mittlerweile wieder abberufenen - FPÖ-Bezirkspolitikers Peter Sidlo zum Casinos-Finanzvorstand unter Türkis-Blau. Die WKStA ermittelt gegen elf Beschuldigte, ob für Sidlos Bestellung Novomatic Glücksspiellizenzen in Aussicht gestellt wurden. Unter den Beschuldigten sind neben Strache unter anderem auch Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid. Im August und November gab es mehrere Hausdurchsuchungen. Alle Beschuldigten bestreiten die Korruptionsvorwürfe.