Erneuter Rückschlag für Uber: Der Fahrdienst darf in Deutschland nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt keine Fahrten an Mietwagenunternehmen vermitteln. In der jetzigen Form sei das wettbewerbswidrig, entschied das Gericht am Donnerstag und gab damit einer Klage von Taxizentralen aus verschiedenen deutschen Städten statt.
Uber erklärte, man wolle sich die Urteilsbegründung anschauen und dann die notwendigen Änderungen vornehmen, um den Service in Deutschland weiter anbieten zu können. Auch eine Berufung werde geprüft. "Das Vermittlungsmodell mit Mietwagenfirmen an sich steht nicht infrage", sagte ein Sprecher. Deshalb erwarte Uber nicht, Dienste einstellen zu müssen, sagte eine dem Unternehmen nahestehende Person.(Az.: 3-08 O 44/19)
Kein Uber-Pop
Im Jahr 2015 hatte das Landgericht Uber untersagt, über die App "Uber Pop" Fahrten an Privatfahrer zu vermitteln. Daraufhin ging Uber in sieben Städten in Deutschland mit einer neuen App an den Start, über die Fahrten mit Mietwagenfahrern gebucht werden können. Deren Fahrer haben nach Angaben des Unternehmens einen Personenbeförderungsschein.
Das Landgericht sah allerdings auch bei dem neuen Angebot mehrere Wettbewerbsverstöße. Uber fehle etwa eine Mietwagenkonzession. "Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes", erklärte die Vorsitzende Richterin Isabel Jahn. Uber habe auch gegen die Verpflichtung verstoßen, wonach Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, die vorher am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sind. Das habe Uber nicht ausreichend kontrolliert.
Rückkehrpflicht nicht eingehalten
Zudem sei die geltende Rückkehrpflicht nicht eingehalten worden. Diese besagt, dass ein Mietwagenfahrer nach der vermittelten Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren muss, es sei denn, er hat zwischenzeitlich einen neuen Beförderungsauftrag erhalten. Die klagende Taxivereinigung habe belegt, dass ein Fahrer vor dem Beförderungsauftrag mittels Uber-App eine längere Zeit in der Nähe des Frankfurter Flughafens gewartet hatte.
Die Taxi-Branche begrüßte das Urteil. Ein Sprecher von Taxi Deutschland erklärte, man werde unmittelbar eine einstweilige Vollstreckung beantragen, sodass für jede von Uber vermittelte Fahrt ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werde.
Uber seinerseits drängt auf eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. "Die aktuelle Entscheidung zeigt auch, dass moderne und digitale Mobilitätsangebote einen zeitgemäßen Rechtsrahmen benötigen", erklärte das Unternehmen und erhielt Schützenhilfe vom Digitalverband Bitkom: "Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes ist mehr als überfällig", erklärte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Das Gesetz stamme aus einer Zeit, als das Smartphone nicht einmal erfunden war.
Zuletzt hatte Uber seine Lizenz in London verloren. Die dortige Verkehrsbehörde hatte dem Taxi-Schreck im November zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren die Erlaubnis entzogen und dies mit Sicherheitsverstößen begründet.