Das im Juli vom Nationalrat beschlossene Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat wird von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein nicht kundgemacht und wird somit nicht mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten.
Grund dafür ist ein reiner Formalfehler: Das Gesetz hätte der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist.
Jetzt will die SPÖ am Mittwoch in der Nationalratssitzung einen neuerlichen Antrag stellen. "Die SPÖ wird dranbleiben und die rasche Umsetzung eines Verbots vorantreiben. Es kann nicht sein, dass der mehrheitliche Wille der Bevölkerung und des Parlaments aufgrund von politischem Hick-Hack missachtet wird", sagte der stellvertretende Klubvorsitzende Jörg Leichtfried.
Nichtkundmachung "unverständlich"
Die Nichtkundmachung des Glyphosatverbots durch Kanzlerin Brigitte Bierlein ist für Leichtfried "unverständlich". "Die von der Bundeskanzlerin angekündigte Vorgangsweise entspricht in keiner Weise der Staatspraxis und ist als völlig überschießend zu bezeichnen. Nicht die österreichische Bundeskanzlerin kann die EU-Konformität dieses Gesetzesbeschlusses prüfen, sondern allein der dafür zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH)", sagte Leichtfried in einer Aussendung.
Die Bundeskanzlerin maße sich "die Kompetenz an, darüber zu entscheiden, ob ein Bundesgesetz verfassungswidrig oder europarechtswidrig zustande gekommen ist". Diese stehe ihr gemäß der Bundesverfassung aber in "keiner Weise" zu, so Leichtfried.
Greenpeace: "Verrat an Demokratie"
Die Umwelt-NGOs haben das Vorgehen von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, das Glyphosatverbot nicht in Kraft zu setzen, kritisiert. Es käme "einem Verrat an der Demokratie gleich, ein demokratisch zustande gekommenes Gesetz, das die Österreicher wollen und die EU akzeptiert nun mit 'formaljuristischen' Winkelzügen zu stoppen", so Greenpeace.