Nachdem das Europäische Gericht (EuG) die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) über den sofortigen Lizenzentzug für die Ex-Meinl-Bank Anglo Austrian Bank (AAB) vorläufig aufgehoben hat, will die AAB ihren Betrieb in den nächsten Tagen wieder aufnehmen. Der ehemalige Bankchef Peter Weinzierl hofft laut Medienberichten auf eine gute Zusammenarbeit mit den Behörden.
"Wir hoffen, dass auch die entsprechenden Behörden bemüht sind mit uns zusammenzuarbeiten, dass man im Interesse der Kunden zu einer vernünftigen Lösung kommt", so Weinzierl im Ö1-Mittagsjournal. "Am Ende des Tages geht es in diesem Verfahren nur mehr um das Ego, wer eigentlich wirklich recht hat." Denn die Bank habe schon vor dem EZB-Beschluss angekündigt, dass man sich graduell zurückziehen möchte. Zudem habe die Bank ihr klassisches Einlagen-/Kreditgeschäft schon vor dem Lizenzentzug der EZB schrittweise zurückgefahren.
Langsamer Rückzug
Es habe jedoch laut Weinzierl mehr Sinn, diesen Rückzug in Ruhe zu machen als unter Chaos und Druck. Derzeit ist die Anwaltskanzlei Engelhart & Partner mit der Abwicklung beauftragt.
Das EuG hat am gestrigen Mittwoch die sofortige Wirksamkeit des Lizenzentzugs aufgehoben, zum Inhalt der EZB-Entscheidung äußerste sich das EuG aber nicht. Zuvor hatte die AAB gemeinsam mit ihrer Mutter "Far East" Beschwerde gegen den Lizenzentzug erhoben. Damit ist die AAB vorerst wieder eine Bank, bis es in dem laufenden Eilverfahren zu einer Entscheidung kommt. In dem Beschluss hieß es, der EZB-Entscheid habe "unmittelbar Auswirkungen auf die Rechtsstellung dieser Gesellschaft erzeugt" und könne zur Folge haben, dass die AAB sofort in das Abwicklungsstadium eintritt und "ihre wirtschaftliche Existenz vernichtet wird." Der Bank könne dadurch ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden drohen.
FMA prüft Sachlage
Ob die AAB eine Klage wegen Schadenersatz einreichen wird, sei noch offen, so Weinzierl zu Ö1. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gab am Donnerstag auf APA-Anfrage bekannt, die Sachlage zunächst genauer untersuchen zu wollen. "Wir prüfen nun die neue Rechtslage und werden dann entsprechende Maßnahmen setzen," sagte ein FMA-Sprecher. Vonseiten der EZB gibt es zu der Entscheidung des EuG keinen Kommentar, so eine Sprecherin auf APA-Anfrage.
Die EZB-Entscheidung über den Lizenzentzug vom vergangenen Freitag durch das EuG ist ein bisher einmaliger Fall, völlig unerwartet kam er aber nicht. Es lief schon seit längerem ein Verfahren gegen die AAB, das im Lizenzentzug münden konnte. Der Bank und ihren Chefs wurden Verfehlungen und Verstöße gegen geltendes Bankaufsichtsrecht vorgeworfen, es gab immer wieder Sanktionen, darunter Abberufungsbescheide, gegen die sich die Manager wehrten, und man legte sich mit Staatsanwälten und Gutachtern an. Zudem hatten sich die frühere Meinl-Bank bzw. ihre Tochtergesellschaften zudem häufig mit Anlegern gestritten und waren in der Vergangenheit wiederholt auch mit Geldwäsche-Vorwürfen konfrontiert.