Der Osram-Betriebsrat geht gegen die Genehmigung des zweiten Übernahmeangebotes vom österreichischen Sensorspezialisten ams auf den deutschen Lichtkonzern Osram vor. Der Konzernbetriebsrat reicht in Abstimmung mit der IG Metall und den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat von Osram Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein.
Die BaFin sei verpflichtet, das Übernahmeangebot zurückzuweisen, erklärte der Osram-Betriebsrat in einer Mitteilung.
Die Gewerkschaft und der Betriebsrat von Osram waren schon gegen das erste ams-Offert, da sie eine Zerschlagung und einen Job-Abbau befürchtet hatten. Das erste Angebot von ams war gescheitert, weil die Mindestannahmeschwelle nicht erreicht wurde. Diese wurde im zweiten Angebot gesenkt.
Gebot durch Tochterfirmen
Laut Einschätzung des Betriebsrates verstößt das zweite Offert aber gegen das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Nach dem Scheitern des ersten Angebots dürfte ams eigentlich für eine Jahr kein weiteres abgeben. Allerdings ist nicht ams selbst der Bieter, sondern zwei verschiedene ams-Tochtergesellschaften. Laut Einschätzung des Osram-Betriebsrats spielt das bei der Beurteilung aber keine Rolle, da eigentlich auch "Angebote durch verbundene Unternehmen von der Verbotsvorschrift erfasst" würden.
ams hatte das zweite Offert am vorigen Donnerstag, den 7. November, abgegeben. Osram hatte sich zunächst nicht näher zu den Inhalten äußern wollen, sondern eine Stellungnahme binnen der gesetzlichen Frist von zwei Wochen angekündigt. Derzeit befinde sich das Unternehmen in konstruktiven Gesprächen mit ams und verhandle gemeinsam eine Kooperationsvereinbarung, hieß es zuletzt.