Verfallen Gutscheine mit der Insolvenz eines Unternehmens automatisch?
Nein. Wegen des Verbots der Gläubigerbegünstigung darf das Unternehmen zwar keine Gutscheine mehr einlösen, aber Geschädigte können ihre Forderung beim zuständigen Insolvenzgericht anmelden. Alle nötigen Informationen zu einem Insolvenzfall sind unter https://edikte.justiz.gv.at abrufbar. Der Hintergrund: Ein Gutschein stellt eine Vorauszahlung des Kunden für eine noch nicht spezifizierte, in der Regel erst zu erbringende Leistung des Unternehmens dar. Ein Gutschein ist daher rechtlich gesehen eine Forderung gegen das Unternehmen und anders zu bewerten als ein Kauf gegen Bargeld. Wer einen Gutschein eines insolventen Unternehmens besitzt, ist also Gläubiger.
Rentiert sich die Anmeldung einer Insolvenzforderung in jedem Fall?
"Nein, bei Kleinbeträgen kann man nicht dazu raten", sagt Stephan Achernig, Leiter der Konsumentenschutzabteilung der AK Kärnten. Bei der Anmeldung sei nämlich in jedem Fall eine Gerichtsgebühr von 25 Euro zu entrichten und der zu erwartende Ersatzanspruch aus der Insolvenz sei von der sogenannten Insolvenzquote abhängig. Das heißt: Bei einer Insolvenzquote von 20 Prozent bekommt man für einen 100-Euro-Gutschein nur 20 Euro - also weniger als die Gerichtsgebühr. Aktuell raten Konsumentenschützer dazu, etwaige Gutscheine noch möglichst schnell einzulösen - am besten für Waren, die man gleich mitnehmen kann.
Was bietet Kika/Leiner derzeit Gutscheinbesitzern an?
"Es ist selbstverständlich, dass wir Ihnen alle Ihre geleisteten Anzahlungen und die erworbenen Gutscheine garantieren, die weiterhin in den Kika/Leiner-Filialen eingelöst werden können", heißt es in einer Aussendung an Kika-Stammkunden. "Auch Ihre Bonuspunkte bleiben erhalten und alle Ihre Aufträge werden natürlich so ausgeführt, wie wir es vereinbart haben." Kika/Leiner will auch alle bestehenden Aufträge so ausführen, wie es vereinbart wurde.