"Die Informationspolitik seitens Thomas Cook lässt die Konsumenten verunsichert im Regen stehen und ändert sich im Tagesrhythmus", kritisiert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. So sei auf der Website des Reiseveranstalters derzeit zu lesen, dass zu Reisen mit Abreisedatum nach dem 4. Oktober noch keine Auskunft gegeben werden kann, ob und wie diese stattfinden. "Das ist aus Sicht des Mobilitätsclubs völlig unzumutbar", stellt Pronebner klar. "Die Informationspflicht muss hier jedenfalls klarer werden."

Gesetzeslücke

Leider sei zudem gesetzlich nicht klargestellt, dass die Insolvenz des Reiseveranstalters zu kostenlosem Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. "Das bedeutet, dass ein gebuchter Thomas Cook-Urlaub nicht kostenlos storniert werden kann", erklärt die Juristin. "Die dringende Frage für Urlauber lautet, ob sie eine Ersatzreise buchen oder warten sollen."

Daher hätten insbesondere Urlauber, die sich auf die Herbstferien oder den Weihnachtsurlaub freuen, nun die Qual der Wahl, ob sie letztlich mit keiner oder unter Umständen mit zwei bezahlten Reisen für den gleichen Zeitraum dastehen, wenn sie sich rechtzeitig um Ersatz gekümmert hätten, so der ÖAMTC. "Diese rechtliche Lücke gehört geschlossen, sodass eine Insolvenz des Veranstalters immer zum kostenlosen Reiserücktritt berechtigt."