Der Ausbau des neuen Mobilfunkstandards 5G geht in die nächste Runde. Im Frühjahr 2020 findet die Versteigerung der wichtigen Frequenzen 700, 2100 und 1500 Megahertz statt - mit klaren Ausbauverpflichtungen, wie aus der Konsultation der Telekom-Regulierungsbehörde RTR hervorgeht. Die Vorgabe der alten Regierung war ja: flächendeckende Versorgung bis 2025.
Was das in einem von Gebirgen geprägten Land bedeutet, beschreibt der neue Geschäftsführer der RTR, Klaus Steinmauer, im Gespräch mit der Kleinen Zeitung: „Wir wollen eine Versorgung überall dort, wo sich Menschen aufhalten. Wir nennen das den Siedlungsraum, der rund 40 Prozent der Fläche Österreichs umfasst.“ Als Beispiel nennt Steinmauer einen Wald. Während es an der Straße noch 5G geben könnte, bedeutet das nicht, dass es auch tief im Wald eine Netzversorgung geben müsse.
Verpflichtung und Anreize
Um die Mobilfunker dazu zu bewegen, auch den wirtschaftlich unattraktiven ländlichen Raum mit schnellen 5G-Netz zu versorgen, hat die RTR einerseits die Mindestpreise der Auktion verhältnismäßig niedrig angesetzt (in Summe 295 Millionen Euro) und andererseits ein System von Verpflichtung und Anreizen geschaffen.
So müssen die Betreiber sicherstellen, dass erst die Autobahnen und danach auch die Bundes- und Landesstraßen mit 5G versorgt werden. Außerdem hat die RTR über 900 unterversorgte Katastralgemeinden definiert. Nach dem Kauf der Frequenz ist ein Betreiber in diesen Regionen zum Netzausbau verpflichtet. Insgesamt gibt es jedoch über 2000 solcher Siedlungen mit schlechter Versorgung. Hier will die RTR finanzielle Anreize zum Ausbau schaffen. Konkret bekommen Mobilfunker Rabatte auf die Frequenzpreise, wenn sie sich verpflichten, gewisse Gebiete mit 5G zu versorgen. Die Liste der betroffenen Katastralgemeinden findet man in der Ausschreibungsunterlage ab Seite 72.
Roman Vilgut