Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Produkte tierischer Herkunft für die Gastronomie, wie sie die Organisatoren des Tierschutzvolksbegehrens fordern, ist aus Sicht der Wirtschaftskammer (WKÖ) nicht umsetzbar. "Importe sind ein Faktum", sagte Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der WKÖ.
Gegen die Umsetzung der Forderung der Tierschützer sprechen laut Pulker neben den wirtschaftlichen auch rechtliche Bedenken: "Eine umfassende verpflichtende Herkunftskennzeichnung wäre in der Europäischen Union einzigartig und könnte als diskriminierende Maßnahme im geltenden europäischen Recht ausgelegt werden." Die Einführung "wäre die bis dato größte bürokratische Auflage für die Branche und würde tausende Betriebe vor den Kopf stoßen. Das wird die Branche sicher nicht hinnehmen".
Haltung und Tierwohl
Auch in der Gemeinschaftsverpflegung in Einrichtungen wie Kantinen, Spitälern und Altersheimen sei "eine tagesaktuelle Auszeichnung der Herkunftsangabe de facto nicht möglich". Man könne lediglich mit retrospektiven Quoten arbeiten, "die den Gästen aber auch keine verlässliche Information liefern würden".
"Nur die Herkunft allein sagt nicht genügend über die Qualität aus. Die Kennzeichnung muss klar ersichtlich zeigen, welche besondere Qualität das Gütezeichen auslobt. In diesem Zusammenhang ist besonders wichtig, dass Haltungsbedingungen und Tierwohlkriterien in die Auslobung aufgenommen werden", sagte hingegen SPÖ-Tierschutzsprecher Maurice Androsch. Regionale Produktion sei unterstützenswert, diese garantiere jedoch nicht automatisch eine bessere Haltung.