Mehr als ein halbes Jahr nach dem Datenskandal um die Speicherung von Parteiaffinitäten von Millionen Post-Kunden und den Verkauf dieser Daten an wahlwerbende Parteien hat ein Vorarlberger Anwalt nun 800 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen. Das berichtet die Rechercheplattform "Addendum".
Der Anwalt hatte die Post im März in eigener Sache auf immateriellen Schadenersatz über 2500 Euro geklagt. Anfang Juli wurde der Fall am Landesgericht Feldkirch verhandelt, und dem Kläger sei vom Gericht ein Schadenersatz von 800 zuerkannt worden, heißt es in dem Bericht.
"Wir werden Rechtsmittel ergreifen"
Sowohl der klagende Anwalt als auch die Post hätten angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen - das rechtskräftige Urteil werde für Anfang 2020 erwartet. "Wir werden Rechtsmittel ergreifen und daher ein laufendes Verfahren nicht kommentieren", hieß es dazu von der Post auf Anfrage von "Addendum".