Das EU-Kartellamt nimmt die Verkaufspraktiken des Online-Händlers Amazon unter die Lupe. Gegen das US-Unternehmen werde eine Untersuchung wegen eventuellem wettbewerbswidrigen Verhalten auf seiner Verkaufsplattform eingeleitet, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit.
Amazon habe eine doppelte Funktion: Zum einen verkaufe das Unternehmen als Einzelhändler Produkte auf seiner Website, zum anderen stelle es einen Online-Marktplatz zur Verfügung, über den unabhängige Händler ihre Produkte direkt an Verbraucher verkaufen können. Bei letzterem sammle Amazon Daten über die Aktivitäten auf seiner Plattform. Nach ersten Erkenntnissen scheine Amazon wettbewerbssensible Informationen über Marktplatzhändler, ihre Produkte und die Transaktionen zu nutzen, erläuterten die EU-Kartellwächter.
Neue Geschäftsbedingungen
Doch nicht nur auf EU-Ebene gehen die Wettbewerbshüter gegen den Konzern vor. In getrennten Verfahren des deutschen Bundeskartellamtes und der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wegen der Geschäftsbedingungen auf dem Marktplatz musste der US-Online-Riese einlenken. Amazon wird Mitte August die Geschäftsbedingungen ändern und den Marktplatzhändlern mehr Rechte eingeräumt.
Die Änderungen treten mit 16. August in Kraft. Der heimische Handelsverband hatte Ende 2018 eine Beschwerde gegen einzelne Amazon-Geschäftspraktiken bei den Wettbewerbshütern eingebracht.
Keine unbegründete Sperren
"Ein beispielsweises plötzliches und unbegründetes Kontosperren sollte nicht mehr möglich sein", erklärte BWB-Generaldirektor Theodor Thanner am Dienstag in einer Aussendung. Aufgrund der Zugeständnisse von Amazon stellt die BWB die Ermittlungen gegen Amazon ein, wird die Umsetzung der neuen Geschäftsbedingungen aber überwachen. "Es ist wichtig zwischen Unternehmen mit Markmacht und kleinen Händlern in der digitalen Welt Fairplay zu schaffen", so der oberste Wettbewerbshüter.
In Österreich ist der Onlinehandel fest in der Hand von Amazon. Das deutsche Handelsforschungsinstitut EHI schätzte den Amazon-Umsatz in Österreich für 2017 auf 643 Mio. Euro, dabei sind hier Film- und Musik-Streamingdienste sowie Waren, die Dritthändler auf Amazon anbieten, noch gar nicht mitgerechnet - denn hierfür kassiert der Onlineriese Provision. Alles zusammen dürfte sich 2017 der Umsatz von Amazon in Österreich auf mehr als 1,2 Mrd. Euro belaufen haben. Für 2018 liegen noch keine Zahlen vor. Zum Vergleich: Der zweitgrößte Online-Händler in Österreich - der deutsche Modehändler Zalando - kam in Österreich zuletzt auf einen Umsatz von 230 Mio. Euro.
Fehlende Kommunikation
Amazon nimmt eine Doppelrolle ein - der US-Konzern ist selbst der größte Online-Händler in Österreich und Deutschland und betreibt zusätzlich einen großen Internet-Marktplatz, auf dem andere Händler ihre Waren verkaufen können. Heimische Online-Händler hatten gegenüber den Wettbewerbshütern unter anderem die ungerechtfertigte Sperrung und Schließung von Amazon-Marktplatzhändlerkonten, Einbehalten von Guthaben gesperrter Marktplatzhändler, die mangelhafte Kommunikationsmöglichkeiten und die Offenlegung von Einkaufspreisen kritisiert.
Die nun angekündigten Änderungen der Marktplatz-Geschäftsbedingungen betreffen den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von Amazon, die Kündigung und Sperrung der Konten der Händler, den Gerichtsstand bei Streitigkeiten sowie den Umgang mit Produktinformationen und viele andere Fragen. Künftig ist es zum Beispiel Amazon nicht mehr möglich, Amazon-Marktplatzhändler mit sofortiger Wirkung ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung muss ab Mitte August unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen erfolgen. Eine Kündigung beziehungsweise Aussetzung mit sofortiger Wirkung ist unter anderem nur mehr möglich, wenn der Marktplatzhändler einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begangen hat oder das Konto des Händlers für unrechtmäßige Aktivitäten verwendet wurde. Auch geändert wird der Gerichtsstand. Mit den neuen Geschäftsbedingungen sind auch andere Gerichtsstände als Gerichtsstand Luxemburg Stadt möglich.
Beschwerden der Marktplatz-Händler zu Produktrankings und der Offenlegung von Einkaufspreisen gegenüber Amazon werden von den österreichischen Wettbewerbshütern nicht weiterverfolgt, weil dies die Europäische Kommission in den laufenden Amazon-Ermittlungen prüft.