Heute, Mittwoch, soll im Nationalrat die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes beschlossen werden. Zur Erinnerung: Hintergrund ist der Vorwurf heimischer Taxi-Unternehmen, US-Konkurrent Uber würde durch seine Mietwagen-Zusammenarbeit wettbewerbsverzerrend agieren. Deswegen werden die Gewerbe zusammengefasst und etwa die freie Preisbildung verhindert.
Im Verkehrsausschuss des Nationalrats war die Novelle bereits Mitte Juni bereits beschlossen worden. Für die Neuregelung stimmten die Antragsteller von ÖVP, SPÖ und FPÖ. Dagegen waren die Abgeordneten von Neos und Jetzt. Die Neos prüfen eine VfGH-Klage: Sollte das Gesetz beschlossen werden, werde man mit mehreren Betroffenen eine Individualbeschwerde prüfen und gegebenenfalls auch einbringen.
Uni-Professor sieht Rechtswidrigkeit
Für Aufsehen sorgte zuletzt der Wiener Universitätsprofessor Gerhard Strejcek. Er hält die geplante Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe für verfassungswidrig. "Wenn der Gesetzgeber eine bestehende Erwerbstätigkeit in der Substanz zerstört, wird das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit verletzt. Die Chancen für einen erfolgreichen Antrag beim VfGH, die Novelle für verfassungswidrig zu erklären, stehen nicht schlecht", erklärte der Staats- und Verfassungsrechtsexperte in einem Gastbeitrag im "Standard".
Aus der Sicht von Strejcek gilt der Schutz nicht den Kunden, sondern den Taxifahrern. "Dabei handelt es sich aber um kein öffentliches Interesse in einem marktwirtschaftlichen System. Konkurrenzschutz ist allerdings aus Sicht des VfGH verpönt."
Strejcek stellt sich die Frage, ob ein bestehendes Gewerbe, das den Erwerbszweig und die Einkunftsquelle für mehrere Tausend Betroffene bilde, ohne einen Verstoß gegen die Verfassung einfach ausradiert werden könne. Der Jurist verweist dazu auf bisherige Entscheidungen der Verfassungsrichter: "Im Effekt ist die Neuregelung aus Sicht der Erwerbsfreiheit ein ebenso schwerer Eingriff wie die einstige Bedarfsprüfung, die der Verfassungsgerichtshof im GelVGK und im Güterbeförderungsgesetz (VfSlg 11.483/1987) als verfassungswidrig aufgehoben hat."
ÖVP verteidigt Novelle
Die ÖVP hat die Novelle des Gelegenheitsbeförderungsgesetzes, die einheitliche Standards für Taxi und Mietwagen bringt, vor dem Beschluss im Nationalrat noch einmal verteidigt. Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger betonte vor allem, dass es keine vorgeschriebenen Fixtarife geben werde. Dies liege ganz in der Hand der jeweiligen Landeshauptleute, die solche vorgeben können, aber nicht müssen.
Als "ersten Schritt" bezeichnete Ottenschläger die neuen einheitlichen Standards für den gewerblichen Transport von Personen. Es werden "klare und faire Rahmenbedingungen" geschaffen. Wer in Österreich Personen befördern will, müsse sich zukünftig an einheitliche Standards halten. Dem voraus gegangen ist ein Streit zwischen Taxiunternehmen und dem US-Fahrdienstvermittler Uber.
Drohung als "legitime Marketing-Maßnahme"
Die zuständigen Landeshauptleute können laut dem neuen Gelegenheitsverkehrsgesetz, müssen aber nicht Fixtarife einführen, betonte Ottenschläger. So habe es in der Steiermark eine Zeit lang keinen vorgeschriebenen Taxitarif gegeben. Der ÖVP-Abgeordnete sprach sich im Falle solcher Verordnungen auch für Flexibilität bei der Preisspanne etwa abhängig von der Qualität der Services aus.
Dass Uber nun von einem möglichen Abzug aus Österreich spricht, kann Ottenschläger nicht nachvollziehen, sieht aber in der Drohung auch eine legitime Marketing-Maßnahme. Ohnehin vermittle Uber lediglich Fahrer und Kunden. Der ÖVP-Abgeordnete betonte, dass er im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses mit allen Betroffenen gesprochen habe. Dass die Novelle die Erwerbsfreiheit der Fahrer einschränkt, glaubt er nicht.
Einheitliche Standards
Positiv sieht Ottenschläger auch die einheitlichen Standards, die mit der Novelle geschaffen würden: "Es gehen alle an die selbe Startlinie." Für den Markt würden Spielregeln festgelegt, etwa bei der Qualität der Fahrzeuge, der Ausbildung der Fahrer sowie bei der Einhaltung von sozialen Standards. Immerhin gehe es um "Leib und Leben", so der Verkehrssprecher der ÖVP.
Abgestimmt werden soll über die "Lex Uber" Mittwochnachmittag im Nationalrat. ÖVP, SPÖ und FPÖ hatten bereits im Verkehrsausschuss dafür gestimmt. Dagegen waren die Abgeordneten von NEOS und JETZT.
Uber-Österreich-Chef Martin Essl, Holmi-Geschäftsführer Matthias Kalb und einige Mietwagenpartner haben heute Früh eine Petition an den Obmann des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, Michael Bernhard, übergeben. Rund 41.000 Personen haben die Petition "Fairer Wettbewerb und freie Wahl für moderne Mobilität in Österreich!" bisher unterschrieben.