"Wir setzen so einen weiteren Anreiz, um Elektromobilität in Österreich zu stärken", sagte Elisabeth Köstinger (ÖVP), die als Umweltministerin das Gesetz gemeinsam mit Ex-Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) auf den Weg gebracht hat.
Österreich liege bei den Neuzulassungen von E-Fahrzeugen schon im europäischen Spitzenfeld. "Gute Förderungen und Maßnahmen wie diese, erhöhen weiter den Anreiz auf saubere E-Mobilität umzusteigen", so die Abgeordnete gegenüber der APA. Auch Hofer zeigte sich erfreut: "Mit der Aufhebung der Tempolimits für Besitzer von E-Autos wollen wir einen weiteren Impuls für den Absatz solcher Fahrzeuge setzen. Österreich setzt damit einen wichtigen Impuls zur Dekarbonisierung".
Ausnahme für Autos mit grünen Kennzeichen
Die Ausnahme vom "Luft-100er" gilt für Fahrzeuge, die über eine Kennzeichentafel mit grüner Schrift verfügen. Diese Nummernschilder können seit April 2017 für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb beantragt werden. Der Zulassungsbesitzer kann sein E-Auto auf Wunsch aber auch mit Kennzeichen mit herkömmlicher schwarzer Schrift anmelden.
Die Ausnahme gilt für Streckenabschnitte im hochrangigen Straßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen), bei denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach IG-L vom jeweiligen Landeshauptmann angeordnet wurde. Dies betrifft zurzeit die Bundesländer Tirol, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und Kärnten auf insgesamt über 400 Kilometer.