Die mündliche Verhandlung beginnt am 30. September, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Dienstag mit. Stellvertretend für zehntausende Dieselfahrer hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im November die erste Möglichkeit für eine solche Klage in Deutschland genutzt. Rund 400.000 Betroffene haben sich laut einer Gerichtssprecherin mittlerweile angeschlossen.
Mit dem neuen Instrument können Verbraucherschützer stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen dabei kein finanzielles Risiko. Volkswagen habe betrogen und schulde geschädigten Verbrauchern dafür Schadenersatz, hatte vzbv-Vorstand Klaus Müller zur Begründung der Klage gesagt.
Langwieriges Verfahren wird erwartet
Bei Volkswagen stellt man sich auf ein langwieriges, etwa zweijähriges Verfahren in Braunschweig ein, bevor an eine höhere Instanz verwiesen wird. "Daher rechnen wir nicht vor 2023 mit einem rechtskräftigen Urteil, das die Basis für eventuelle Individualklagen von Verbrauchern sein könnte", sagte ein Konzernsprecher am Dienstag. Das neue Instrument ändere nichts an der VW-Position, dass es keine Rechtsgrundlage für Kundenklagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in Deutschland gebe.
Wie für das laufende Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) zieht das Braunschweiger Gericht aus Platzgründen auch für dieses neue Mammutverfahren in die Stadthalle um.