Über die Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut ("Infrastrukturabgabe") will der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18. Juni entscheiden. Der EU-Gerichtshof kündigte am Montag ein entsprechendes Urteil für diesen Tag an.
Im Februar hatte der EuGH-Generalanwalt vorgeschlagen, die Klage Österreichs abzuweisen. Konkret betonte der EuGH-Anwalt, dass das Vorbringen Österreichs, das sich auf eine angebliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit stützt, auf einem grundlegenden Missverständnis des Begriffs Diskriminierung beruhe.
Die österreichische Regierung ist der Ansicht, dass die sogenannte Infrastrukturabgabe ausländische Fahrer verbotenerweise diskriminiert, weil deutsche Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll für die Maut entlastet werden. Die EU-Kommission hatte 2016 nach langem Ringen grünes Licht für die deutsche Maut gegeben, Österreich klagte im Jahr 2017 beim EuGH.