Österreichs Topmanager haben im vergangenen Jahr gut verdient. Während die Gewinne der im Leitindex ATX notierten Unternehmen von 2017 auf 2018 um 16,9 Prozent (Median) zurückgegangen sind, stieg die Vergütung der Vorstandschefs im Durchschnitt um 16 Prozent. Das hat der europäische Unternehmensberater hkp berechnet, der alljährlich ein Vergütungsranking erstellt.
Demnach kassierten die 14 CEOs, die bereits 2017 ganzjährig im Amt waren, im Durchschnitt 2,2 Mio. Euro. "Es handelt sich dabei um die Direktvergütungen", erklärte hkp-Partner Michael Kramarsch im Gespräch mit der APA, also das Festgehalt und variable Anteile, aber nicht z.B. die betriebliche Altersversorgung. Nur sechs der untersuchten Unternehmen würden die Altersversorgung ausweisen, "obwohl fast alle eine haben", kritisierte Kramarsch. "Das ist ein Unding, denn ob ich jemandem das Geld bar in die Hand drücke oder in eine Pensionskasse einzahle, ist ja beides ein gleichwertiger Vergütungsbestandteil."
OMV-Chef an der Spitze
Spitzenverdiener war 2018 OMV-Chef Rainer Seele mit einem Jahressalär von 4,47 Mio. Euro. Zu den Gagen-Kaisern gehörten laut hkp-Berechnungen auch BAWAG-Chef Anas Abuzaakouk (4,45 Mio. Euro), voestalpine-Chef Wolfgang Eder (3,76 Mio. Euro), Immofinanz-CEO Oliver Schumy (3,43 Mio. Euro), Andritz-Chef Wolfgang Leitner (3,12 Mio. Euro) und Erste-Group-Chef Andreas Treichl (3,06 Mio. Euro).
Über dem ATX-Durchschnitt von 2,13 Mio. Euro lagen auch die Direktvergütungen von Post-Chef Georg Pölzl (2,55 Mio. Euro), CA-Immo-Chef Andreas Quint (2,54 Mio. Euro) und Wienerberger-Vorstandsvorsitzender Heimo Scheuch (2,30 Mio. Euro).
Alejandro Plater, der die Telekom Austria nur bis Ende August 2018 führte, kassierte dafür immerhin 1,58 Mio. Euro. Sein Nachfolger Thomas Arnoldner erhielt für die restlichen vier Monate des Jahres 549.000 Euro - mehr als FACC-Chef Robert Machtlinger, der fürs ganze Jahr mit 387.000 Euro entlohnt wurde.
Unter dem ATX-Schnitt lagen 2018 auch die Vergütungen der Vorstandschefs von AT&S (Andreas Gerstenmayer, 1,44 Mio. Euro), Verbund (Wolfgang Anzengruber, 1,41 Mio. Euro), Lenzing (Stefan Doboczky, 1,37 Mio. Euro), Schoeller-Bleckmann (Gerald Grohmann, 1,36 Mio. Euro), Vienna Insurance Group (Elisabeth Stadler, 1,21 Mio. Euro), UNIQA (Andreas Brandstetter, 1,18 Mio. Euro), RBI (Johann Strobl, 900.000 Euro), s Immo (Ernst Vejdovszky, 785.000 Euro) und Do&Co (Attila Dogudan, 734.000 Euro).
Moderate Zahlen
"Die österreichischen Unternehmen sind im internationalen Vergleich, was die Vergütungshöhe betrifft, unauffällig moderat", sagte Kramarsch. "Es muss jetzt keiner in Tränen ausbrechen wegen der österreichischen Vorstände, aber auch wenn das dem einen oder anderen absolut viel erscheint, ist es im internationalen Vergleich moderat." Vergleichbar sei der ATX hinsichtlich der Unternehmensgröße mit einer Kombination des deutschen MDAX und SDAX. Dabei sei jedoch in Österreich der Anteil der variablen Vergütung im internationalen Vergleich niedrig.
Was hkp Jahr für Jahr beanstandet ist die geringe Transparenz bei den individuellen Vergütungsausweisen. "Die Aktionäre können nur abstimmen und beurteilen, was ihnen die Unternehmen im Vergütungsbericht darstellen. Und Österreich befindet sich, was die Vergütungstransparenz betrifft, immer noch in der Steinzeit." Es gebe als positive Beispiele zwar die OMV, die Telekom und Wienerberger, "aber manche üben sich in Kürze und großer Zurückhaltung".
Allerdings würden sich durch die Umsetzung der europäischen Aktionärsrechte-Richtlinie in Form des österreichischen AktRÄG (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019) die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. Ab nächstem Jahr stimmen bei allen börsennotierten Unternehmen die Aktionäre auf der Hauptversammlung über das gesamte Vorstandsvergütungssystem ab und ab 2021 jährlich über den Vergütungsbericht. Zwar gebe es keine direkte rechtliche Konsequenz, "aber es zeigt sich in der internationalen Praxis: Wenn der Aufsichtsrat nicht hört, dann kriegt er über andere Beschlüsse - Entlastung, Wahlen, Kapitalbeschlüsse - so eine auf die Finger, dass auch dieses unverbindliche Votum eine hohe Bindungswirkung für den Aufsichtsrat hat".