Die von ÖVP und FPÖ angekündigte Senkung der unteren Steuerstufen würde auch Spitzenverdiener entlasten, und zwar um bis zu 1580 Euro jährlich. Das hat der Linzer Wirtschaftswissenschafter Friedrich Schneider errechnet. Sollte es wirklich darum gehen, gezielt Kleinverdiener zu entlasten, schlägt er gegenüber der APA einen "Steuerzahlerbonus" ähnlich des Familienbonus vor, der nach oben abschmilzt.
Für 2020 haben ÖVP und FPÖ eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, ein höheres Werbungskostenpauschale und erleichterte Steuerpauschalierungen für Unternehmer angekündigt. Welche Änderungen die Steuerreform darüber hinaus bringt, will die Regierung im April bekanntgeben.
"Mit Steuerreform am Familienbonus orientieren"
Angekündigt hat die Koalition bisher nur, dass die unteren Lohn- und Einkommensteuersätze sinken sollen - und zwar von 25, 35 und 42 Prozent auf kolportierte 20 Prozent (von 11.000 bis 18.000 Euro), 30 Prozent (bis 31.000 Euro) und 40 Prozent (bis 60.000 Euro Jahreseinkommen). Auch wenn der 2016 befristet eingeführte 55-prozentige Spitzensteuersatz bleibt, würde das Besserverdiener stärker entlasten als Geringverdiener, rechnen Schneider und sein Kollege Peter Laukoter vor. Dies deshalb, weil auch hohe Einkommen zuerst die niedrigeren Steuerstufen durchlaufen, bevor auf die oberen Einkommensteile dann die höheren Steuersätze fällig werden.Die kolportierte Senkung der unteren drei Lohnsteuerstufen würde einem Arbeitnehmer mit 18.000 Euro steuerpflichtigem Jahreseinkommen den Berechnungen zufolge 350 Euro pro Jahr bringen. Bei 60.000 Euro Jahreseinkommen wären es aber 1580 Euro Entlastung. "Je größer das Einkommen, umso größer die Entlastung", wie Schneider meint. Dabei wären es gerade die unteren Einkommensschichten, die von der kalten Progression am stärksten betroffen seien und daher "am dringendsten eine Steuersenkung brauchen".
Um das selbst erklärte Ziel der Regierung, vorwiegend kleine und mittlere Einkommen zu entlasten, umzusetzen, schlägt Schneider daher vor, sich bei der Steuerreform am "Familienbonus" zu orientieren. Allerdings mit zwei Unterschieden: Der Absetzbetrag ("Steuerzahlerbonus") sollte in voller Höhe von 750 Euro pro Jahr auch an Geringverdiener fließen, die wenig oder gar keine Lohnsteuer zahlen. Und er sollte mit steigendem Einkommen auf 250 Euro abschmelzen. Damit würden kleine Einkommen quantitativ stärker entlastet als große, so Schneider. Über die bloße Senkung der Steuerstufen sei das nicht möglich, denn: "Unser progressiver Stufentarif ermöglicht zwar eine Entlastung der großen Einkommen, ohne dass die kleinen davon profitieren, nicht aber das Gegenteil."