Im Streit um illegale Boeing-Subventionen sind die USA in letzter Instanz vor der Welthandelsorganisation (WTO) unterlegen. Die US-Regierung habe nicht alle schon 2011 und 2012 als illegal eingestuften Begünstigungen für den US-Flugzeugbauer wie verlangt zurückgenommen, urteilte das WTO-Berufungsgremium am Donnerstag.
Das macht den Weg für Vergeltungsmaßnahmen seitens der Europäischen Union frei, die den Fall vor 15 Jahren angestoßen hatte. Es könnte nach Einschätzung von Airbus um Milliardenbeträge gehen. Gleichzeitig sind vor der WTO aber Milliardenforderungen der Amerikaner anhängig, die ihrerseits in einer Klage gegen die EU wegen illegaler Airbus-Subventionen 2018 die Oberhand behielten. Im Airbus-Fall laufen die Verhandlungen über die Vergeltungsmaßnahmen bereits. Die Höhe legt ein WTO-Schlichter fest.
Unternehmenssteuer wurde reduziert
Im Boeing-Fall geht es unter anderem um gegen WTO-Regeln verstoßende Steuer- und andere Begünstigungen im US-Bundesstaat Washington. Von der Washingtoner Reduzierung der Unternehmenssteuer habe Boeing so stark profitiert, dass sie im Konkurrenzkampf um Aufträge mit Airbus 2013 und 2014 in Dubai, Kanada und Island zum Zuge kamen und dem europäischen Rivalen damit Schaden zufügten.
Das Gremium gab der EU darüber hinaus anders als 2017 unter anderem Recht, dass staatliche Unterstützung für Forschung- und Entwicklung die Fertigstellung des Dreamliners Boeing 787 beschleunigte.
Weiterer Schlag für Boeing
Für Boeing ist dies nach den beiden Flugzeugabstürzen von Boeing 737- Max-8-Maschinen mit zusammen 346 Toten ein weiterer Schlag. Indonesiens staatliche Fluggesellschaft Garuda will deshalb bereits eine Bestellung über 49 Maschinen des Typs Boeing 737 Max rückgängig machen. Das WTO-Urteil trifft Boeing insofern, als bisher erhaltende staatliche Vergünstigungen nun beendet werden müssen.
Es zieht aber keine Rückzahlungen erhaltener Subventionen oder Strafzahlungen des Konzerns nach sich. Von der WTO erlaubte Vergeltungsmaßnahmen sind in der Regel Strafzölle zwischen den Klage-Parteien. Sie sollen sich auf die betroffene Branche beziehen, aber das ist nicht zwingend vorgeschrieben.