Seit 1997 gibt es in Österreich Wertkarten für Handys und bis zum Jahreswechsel konnte man die SIM-Karten auch anonym erwerben. Mit dem Sicherheitspolizeigesetz hat die Regierung dem ein Ende bereitet. Nicht nur muss man beim Kauf einer Handywertkarte nun den Ausweis vorweisen oder sich online registrieren, auch für bei bestehenden SIM-Karten müssen die Betreiber seit 1. Jänner die Nutzer eindeutig identifizieren.

Drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zieht Michael Krammer eine ernüchternde Bilanz. Er ist Geschäftsführer der Firma Ventocom, welche in Österreich die Marken für HoT, RapidMobile, Liwest Mobil und Allianz.Sim betreibt. "Wir haben seit Neujahr 40.000 SMS an Kunden verschickt und nur acht Prozent haben geantwortet." Allerdings müssen bis 1. September 2019 alle SIM-Karten registriert sein.

Viele Lücken

Krammer ortet auch Lücken in dem Sicherheitspolizeigesetz. In vielen der kleinen Handyshops in Österreich könne man mühelos SIM-Karten kaufen, die bereits registriert sind. "Auf wen auch immer die registriert sind", sagt Krammer. Das zweite Problem: Es handelt sich um eine rein österreichische Lösung. So gibt es in Tschechien oder Slowenien weiterhin SIM-Karten ohne Registrierung. "Auch die Niederlande haben das untersucht und sind zum Schluss gekommen, das bringt nichts", sagt Krammer.

Rund zwei Millionen anonyme SIM-Karten gibt es in Österreich. Laut Krammer würden rund 15 Prozent der Nutzer diese nicht weiterbenutzen, wenn sie sich registrieren müssen. "Da geht es um Zweithandys für Willhaben, Spock oder Parship."

Und noch etwas habe der Gesetzgeber nicht bedacht: Es gibt zahlreiche SIM-Karten zur Fernsteuerung von Alarmanlagen oder Heizungssystemen. "Denen kann ich natürlich eine Aufforderung zur Registrierung via SMS schicken, nur kommt die halt nicht an."

Identitätsdiebstahl

Krammer fordert von der Regierung nun Nachbesserungen, vor allem bei der Nachregistrierung und der Kostenübernahme. "In Deutschland hat man beispielsweise auf die Nachregistrierung verzichtet." Doch Krammer wäre schon mit einer Verschiebung der Frist zufrieden. Die Kosten für die Registrierung will Krammer allerdings ersetzt haben. Man übernehme hier für den Staat eine Identifizierungsaufgabe. "Wir werden das sicher nicht dem Kunden verrechnen", stellt Krammer fest und wünscht sich hier eine Übernahme durch den Gesetzgeber.

Noch etwas gibt Krammer abschließend zu bedenken: "Mit dieser Verordnung werden Betreiber gezwungen, tausende Identitäten festzustellen. Jede Trafik, jeder kleine Handyshop macht dann Kopien von Ausweisen." Krammer sieht hier die Gefahr, dass Identitätsdiebstahl dadurch deutlich einfacher wird.