Wer in der Bundeshauptstadt Wien einen Tisch in einem Restaurant reserviert, ist immer öfter mit einer Stornogebühr konfrontiert. Laut einem Bericht des ORF verlangen inzwischen rund 200 Gastronomen auch Geld, wenn man trotz Reservierung nicht kommt.
Auch in der Steiermark wurde das Thema immer wieder in eigen Betrieben diskutiert, erklärt Klaus Friedl, Obmann der Sparte Gastronomie in der Wirtschaftskammer Steiermark. Allerdings gebe es kaum Betriebe, die das auch umsetzen würde. Dennoch kann Friedl die möglichen Beweggründe verstehen. "Vor allem Spezialitätenrestaurants haben oft nicht viele Tische. Wenn es dann drei Reservierungen für zehn Personen gibt und jeweils nur acht kommen, hat der Wirt sechs Plätze, die nicht verkauft wurden. Das ärgert natürlich."
Bei großen Feiern
Dass Stornogebühren in der Steiermark eher selten sind, bestätigt auch die Arbeiterkammer. "Wir haben nur ganz wenige Anfragen", sagt Bettina Schrittwieser, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz. Wenn dann ginge es nur um große Feiern, wie Hochzeiten oder Geburtstage.
Generell sei zu beachten: Stornogebühren können nur verrechnet werden, wenn sie im Vorfeld deutlich kommuniziert wurden. Das gelte auch für Online-Reservierungen, sagt Schrittwieser. "Ein einfaches Hakerl bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht da nicht." Auch online muss klar auf die Höhe der Gebühren und die Bedingungen hingewiesen werden.
Dennoch: Zumindest in der Steiermark gibt es noch keine Probleme mit solchen Gebühren, betont Schrittwieser. Und auch Friedl kennt keinen einzigen Fall, in dem Kunden eine solche Gebühr zahlen mussten.
Roman Vilgut