Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Sie haben sich bei der Österreichische Post AG mit einem Anliegen (Betroffenenrecht nach Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) gemeldet. Diesem Anliegen kommen wir gerne nach. Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an Anfragen im Zusammenhang mit der medialen Berichterstattung wird Ihre Anfrage im Einklang mit der DSGVO so rasch wie möglich, jedenfalls aber innerhalb von drei Monaten (Art. 12 Abs. 3 Satz 2 DSGVO), beantwortet.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße
Team Datenschutz
Österreichische Post AG
E-Mails wie dieses schickt die Österreichische Post derzeit wohl zu Tausenden aus. Wieviele genau es sind, sagt die Post aber nicht, denn im Moment wäre es ihr lieber, dass über das Thema nicht viel gesprochen wird.
Der Wirbel um den Datenschacher der Post
Es geht um den viel kritisierten und von der Rechercheplattform Addendum aufgedeckten Handel mit Kundendaten, mit dem die Post seit Jahren, konkret seit 2001, Geschäfte macht. Das machen zwar viele Unternehmen, doch verkaufte die Post auch die Parteiaffinitäten ihrer Kunden an politische Parteien. Das sorgte für Aufregung, auch wenn die Post umgehend betonte, dass es sich dabei lediglich um eine Einschätzung bzw. um eine Wahrscheinlichkeit handle und man selbstverständlich nicht wissen könne, welche Partei eine Person wähle.
Nach tagelangem Wirbel verkündete Post-Vorstandschef Georg Pölzl, dass man die Parteinähe der Österreicherinnen und Österreicher ab sofort nicht mehr erheben und die vorhandenen Daten löschen werde.
Während die Post immer noch davon ausgeht, dass ihr Vorgehen allen Regularien entsprochen hat, sehen Datenschützer einen Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung. Die Datenschutzbehörde hat ein Prüfverfahren gegen das teilstaatliche Unternehmen eingeleitet, das Ergebnis steht noch aus. Doch sagen Experten wie Dietmar Jahnel vom Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Uni Salzburg, dass die Datenspeicherung über politische Vorlieben weder von der Gewerbeordnung (auf die sich die Post beruft), noch von der Datenschutzgrundverordnung gedeckt sei.
Flut von Anfragen
Seit Anfang Jänner jedenfalls sieht sich die Post mit einer Flut von Anfragen ihrer Kunden konfrontiert, die wissen wollen, welche personenbezogenen Daten das Unternehmen von ihnen gespeichert hat. Die Auskunft darüber steht jeder und jedem zu, auch kann man die Löschung der Daten verlangen.
Wie gesagt, eine konkrete Zahl nennt die Post derzeit nicht, denn im Moment sei alles gesagt, so der Tenor im Unternehmen. Nur soviel: "Wir haben alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Anfragen abzuarbeiten." Drei Monate bleiben dafür Zeit.