Das deutsche Bundeskartellamt will die Sammlung von Nutzerdaten durch Facebook einschränken. Der US-Riese sei auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend und missbrauche diese Stellung beim Sammeln und Verwerten von Daten, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Donnerstag in Bonn.
Das Kartellamt habe dem US-Riesen nun "weitreichende Beschränkungen" bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Facebook mache die Nutzung seines Dienstes davon abhängig, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten auch aus Drittquellen wie beispielsweise den eigenen Töchtern WhatsApp und Instagram sammeln zu können. Dazu gehörten aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen (wie etwa den "Like-Button") zugreifen könne.
Künftig dürften Dienste wie Whatsapp oder Instagram in Deutschland zwar weiter Daten sammeln, diese dürften aber nur noch mit freiwilliger Zustimmung des Nutzers dem Facebook-Konto zugeordnet werden, erklärte die Behörde. Die Einwilligung sei auch für die Sammlung von Daten von Drittwebseiten möglich, "der Verbraucher kann in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschränkung sammelt und verwertet", lässt Andreas Mundt wissen. Dass Facebook nämlich Daten aus verschiedenen Quellen zusammentrage, habe "maßgeblich dazu beigetragen", dass der Konzern so mächtig geworden sei.
Das Online-Netzwerk bekam zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren
Die Entscheidung des Kartellamts ist aber noch nicht rechtskräftig. Facebook kann binnen eines Monats Beschwerde einlegen. Darüber würde dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Der Fall könnte durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden - und jahrelang durch die Instanzen gehen.
Facebook legt Beschwerde ein
In einer ersten Reaktion kündigte der Konzern auch bereits an, dass man Beschwerde einlegen will. Die Behörde unterschätze die Konkurrenz, der Facebook durch "YouTube, Snapchat, Twitter und vielen anderen Wettbewerbern" ausgesetzt sei, heißt es in einer ersten Stellungnahme, aus der die Süddeutsche Zeitung online zitiert.
Dass der Konzern über die Grenzen seiner einzelnen Dienste hinweg Informationen nutze, sei sogar im Sinne der Nutzer: Es trage auch zu ihrer Sicherheit bei, etwa um den Missbrauch von Accounts zu verhindern. Zudem, so Facebook weiter, gehe es um Datenschutz und nicht um Wettbewerbsrecht, die Behörde vermische beides unzulässig und überschreite ihr Mandat.
Mundt hat den Schutz des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft ins Zentrum gerückt. Die Behörde ziele darauf ab, Märkte offen zu halten und die Interessen der Verbraucher zu schützen, hatte er immer wieder betont. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten das Verfahren gegen Facebook im März 2016 eingeleitet. Aber auch den US-Onlineriesen Amazon hatte die Behörde ins Visier genommen.
Facebook hat in Deutschland den Angaben zufolge rund 30 Millionen mindestens einmal im Monat aktive Nutzer, 23 Millionen greifen täglich auf den Dienst zu. Das Online-Netzwerk argumentiert, 40 Prozent der Nutzer sozialer Medien verwendeten Facebook gar nicht, das habe auch das Bundeskartellamt selbst festgestellt.