Ein steirischer Getränkehersteller und seine Ehefrau sind am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen Abgabenhinterziehung und schweren gewerbsmäßigen Betruges verurteilt worden. Weil sie jahrelang Teile des Lohns schwarz ausbezahlt und auch zu wenig Sozialversicherung für die Mitarbeiter eingezahlt hatten, wurden sie zu jeweils 400.000 Euro Strafe und 16 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Das Ehepaar hat den Betrieb von den Eltern des Mannes übernommen. Jahrelang soll alles korrekt gelaufen sein, doch 2007 "haben sie beschlossen, nicht mehr alle Abgaben abzuführen", beschrieb Staatsanwältin Cornelia Koller. Im Laufe von neun Jahren kamen dadurch rund 900.000 nicht bezahlte Steuern zusammen, dazu noch 93.000 Euro nicht bezahlte Sozialversicherung. Was aber selbst die Anklägerin den beiden zugutehielt war, dass sie mittlerweile das Geld komplett zurückgezahlt haben.
Überstunden schwarz gezahlt
Beide bekannten sich schuldig. "Ich habe die Überstunden schwarz ausbezahlt", bestätigte der Chef der Firma. Das sei mit den Angestellten so vereinbart gewesen, betonte er. "Was haben Sie sich dabei gedacht? Sie wissen doch, dass die Finanz immer wieder prüft", fragte Richterin Christin Amschl. "Gar nichts", kam es kleinlaut von der Anklagebank.
Die Frau war in der Firma für die Geldübernahme von den Fahrern und die Belieferung der Getränkemärkte zuständig. "Ich habe nur die Provisionen aus der Kassa herausgenommen", erklärte sie. "Und gut gelebt haben Sie auch", ergänzte die Richterin. "Ich führe ein bürgerliches und arbeitsames Leben", warf ihr Mann ein. "Das spricht Ihnen ja niemand ab", beruhigte die Staatsanwältin.
Verteidiger Johannes Zink betonte am Ende nochmals, seine Mandanten hätten "jeden Cent wieder zurückgeführt". Trotzdem bekamen beide eine Geldstrafe von jeweils 400.000 Euro, wobei die Hälfte bedingt verhängt wurde, also nicht bezahlt werden muss. Dazu gab es noch für jeden 16 Monate Haft, ebenfalls bedingt. "Sozialbetrug ist kein Kavaliersdelikt", meinte die Richterin in der Urteilsbegründung. Die Angeklagten erbaten Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.