Stellvertretend für insgesamt rund 600 Dieselfahrer ziehen der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und eine Anwälteplattform am Montagnachmittag gegen VW vor das Landesgericht Feldkirch. Es ist dies der erste Prozess im Zuge des Dieselskandals und könnte der Auftakt zu einem langen Rechtsstreit sein.
Der Volkswagenkonzern hat wie berichtet im September 2015 eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Der VKI hat im September 2018 mangels Einigung mit VW 16 Sammelklagen in Österreich für rund 10.000 mutmaßlich geschädigte Verbraucher eingebracht. Der erste dieser Prozesse startet am Montagnachmittag in Feldkirch. Dort vertreten die Konsumentenschützer mit einer Sammelklage 280 Vorarlberger VW-Kunden, bestätigt Thomas Hirmke vom VKI.
Hirmke geht davon aus, dass die betroffenen Autobesitzer der Marken VW, Audi, Seat und Skoda zu viel für ihre Autos bezahlt haben, weil diese wegen der "Umschaltlogik" - also der im Dieselskandal aufgeflogenen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung - nicht zulassungsfähig gewesen seien. Der VKI fordert in der Anklage einen Schadenersatz von 20 Prozent des Kaufwertes. Außerdem soll der Autokonzern für sämtliche Folgeschäden haften, die sich aus der Manipulationssoftware und dem nach dem Publikwerden des Dieselskandals eingespielten Update ergeben haben. Denn auch letzteres habe bei einigen Fahrzeugmodellen Nachteile für die Kunden gebracht, ergab eine VKI-Umfrage unter rund tausend Betroffenen, die sich der VKI-Sammelklage angeschlossen haben. "Da geht es etwa um Mehrverbrauch oder eine schlechtere Motorleistung vor allem im unteren Drehmoment", so Hirmke.
Naturgemäß sieht das der VW-Konzern anders. Die Ansprüche halte er für unbegründet, sagt Pressesprecher Richard Mieling. Fahrzeuge seien trotz "Umschaltlogik" genehmigt, technisch sicher und fahrbereit, argumentierte VW bereits in Deutschland. Bei VW erwartet man, dass am ersten Prozesstag die Zuständigkeit des Gerichts und ein etwaiger weiterer Prozessablauf besprochen werden.