Die Österreichische Post AG hat über mehr als drei Millionen Österreicher Profile angelegt hat. Das hat ein Datenansuchen der Rechercheplattform „Addendum“ ergeben. Die Profile werden laufend berechnet, zugekauft, übereinandergelegt und verglichen, bis sich ein möglichst genaues Bild des einzelnen Kunden ergibt. Besonders brisant sei dabei, dass den Personen auch eine Parteinähe zugerechnet wird - und diese Daten dann verkauft werden.
Spendenaffinität, Lebensphase, Investmentaffinität, Paketfrequenz, Partei-Affinität: Wo es geht, wird mittels Hochrechnung, Statistik, Umfragen, aber auch persönlicher Angaben in Gewinnspielen ein möglichst genaues Bild des Kunden gezeichnet. Der Faktor „Parteiaffinität“ ist dabei der umstrittenste - zählt er doch zu einer besonders geschützten Datenkategorie. Die Post rechtfertigt sich: Es handle sich bloß um Wahrscheinlichkeitswerte, es würden keine „tatsächliche politische Einstellung, Meinung oder das tatsächliche Wahlverhalten abgebildet“.
Eine Praxis, die von Juristen wie dem Datenschutzexperten Axel Anderl als bedenklich eingestuft wird. „Mutmaßungen über die politische Orientierung zu verkaufen: Diese Art der Verwendung spricht dafür, dass wir hier im Verbotsbereich sind“, so der Rechtswissenschaftler. So habe die SPÖ etwa im Zuge des Nationalratswahlkampfes 2017 den Gesamtbestand der Postadressen erworben, inklusive Anschrift und Interessensprofile von rund drei Millionen Österreichern. Auf deren Basis könnte man Wahlwerbung gezielter verschicken und Hausbesuche besser koordinieren. „Alle Datenempfänger haben der Österreichischen Post AG vertraglich zugesichert, die Daten ausschließlich zu Marketingzwecken zu verwenden“, heißt es von der Post.
Aber auch ÖVP, Grüne, Neos und Unternehmen wie IKEA oder der Verbund, die ihre Zielgruppe noch genauer beschicken wollen, kaufen Daten im großen Stil. Für die Post ist das wohl ein gutes Geschäft: Alleine der Verkauf von Adressen soll einen Jahresumsatz in Millionenhöhe bedeuten.
Das Unternehmen sieht die Sache anders. Die Österreichische Post AG sei aufgrund der Gewerbeordnung (Paragraf 151, Absatz 6) berechtigt, Personen aufgrund von Marketinganalyseverfahren Marketinginformationen zuzuordnen, heißt es in einer Stellungnahme. Dies werde für verschiedene Merkmale und Interessen durchgeführt und ausschließlich für Marketingzwecke verwendet - "die Datennutzung wird daher von der Post strikt auf diesen Zweck eingeschränkt".