Der tschechische Verfassungsgerichtshof in Brünn (Brno) hat ein Gesetz für rechtskräftig erklärt, das Supermarktketten künftig verpflichtet, Lebensmittel an Hilfsorganisationen abzugeben, wenn diese nicht mehr verkauft werden können.

Die Richter verwiesen dabei auf die tschechische Grundrechte-Charta, laut der Eigentum mit Verpflichtungen verbunden seien. Zudem werde dadurch die Lebensmittelverschwendung eingedämmt.

Betroffen sind vor allem Supermärkte, da das Gesetz nur für Lebensmittelgeschäfte gilt, die mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Gegen das Gesetz hatten 25 Abgeordnete des Senats geklagt, da sie darin einen Eingriff in Eigentumsrechte sehen.