Die Bausparprämie wird 2019 erneut 1,5 Prozent betragen, die Zukunftsvorsorge wird weiter mit 4,25 Prozent unterstützt. Jedoch wird bei der Zukunftsvorsorge eine etwas höhere Maximaleinzahlung gefördert, Grund dafür ist die jährlich steigende ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.
Beim Bausparen werden Einzahlungen bis höchstens 1.200 Euro jährlich gefördert. Die maximal mögliche Prämie beträgt damit 18 Euro im Jahr. Der entsprechende, weiterhin 1,5-prozentige Prämiensatz wurde im Oktober per Kundmachung des Finanzministeriums bestätigt. Wegen der niedrigen Zinsen liegt die Bausparprämie seit 2012 an ihrer gesetzlichen Untergrenze. Die Höhe ist vom Marktzins abhängig, die mögliche Bandbreite beträgt dabei 1,5 bis 4 Prozent.
Grundlage für due Berechnung
Bei der staatlich geförderten Altersvorsorge (Zukunftsvorsorge) werden 2019 Einzahlungen bis höchstens 2.875,18 Euro im Jahr mit der staatlichen Prämie unterstützt, geht aus einer Übersichtstabelle auf der Homepage des Finanzministeriums hervor. Im Jahr 2018 sind Einzahlungen von bis zu 2.825,60 Euro unterstützt worden.
Der höchstmögliche Zuschuss zur Prämiengeförderten Zukunftsvorsorge (PZV) steigt damit 2019 auf jährlich 122,19 Euro, nach 120,09 Euro 2018. Der Prozentsatz für die Zukunftsvorsorge-Prämie ist an die Bausparprämie gekoppelt und damit ebenfalls seit 2012 unverändert. Die Förderung für die höchstmögliche Einzahlung pro Jahr hängt von der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ab, die sich alljährlich verändert. Für 2019 wurde diese auf 5.220 Euro monatlich angehoben, nach 5.130 Euro monatlich im heurigen Jahr.