Unzureichend aufgeklärte Versicherungskunden können nun nicht mehr potenziell ewig von ihrem Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt wegen mangelhafter Belehrung im ersten Jahr wird nun die gesamte Prämie einschließlich der Abschlusskosten rückerstattet, aber ohne Zinsen.
Ab dem zweiten bis zum Ende des fünften Jahres wird der Rückkaufswert ohne Abschlusskosten und ohne Stornogebühren ausbezahlt. Ab dem sechsten Jahr soll nur noch der Rückkaufswert abzüglich Stornogebühren erstattet werden. Die "normale" Rücktrittsfrist für Lebensversicherungen beträgt unverändert 30 Tage.
Versicherungsvermittlerrichtline soll mehr Schutz bringen
Mehr Schutz und Informationen für Versicherungskunden bringt nächstes Jahr die Versicherungsvermittlerrichtlinie, die in den ersten Wochen des kommenden Jahres in Kraft treten wird und für Versicherungsmakler- und -agenten, Vermögensberater, Banken sowie den Online-Vertrieb gilt. Versicherungsmakler dürfen ab kommendem Jahr nicht gleichzeitig auch Versicherungsagenten sein, die zwar selbstständig, aber nur einer Versicherung verpflichtet sind. Sie müssen sich auch gegenüber dem Kunden sofort deklarieren, ob sie Versicherungsmakler oder -agent sind.
Neu geregelt sind unter anderem die beruflichen und organisatorischen Anforderungen der Branche, wie zum Beispiel Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln und auch die Verpflichtung zur Weiterbildung. Für die angestellten Außendienstmitarbeiter gelten die Regeln der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) seit Herbst 2018. Damit spielen laut Experten alle, die Versicherungen anbieten, nach gleichen Regeln.