Die Bundeswettbewerbsbehörde hat vom Handelsverband eine Beschwerde gegen Amazon erhalten und prüft nun, ob ein begründeter Verdacht vorliegt und Ermittlungen eingeleitet werden sollen, sagte eine BWB-Sprecherin am Montag auf APA-Anfrage. Da es auch schon Beschwerden des deutschen Kartellamts gegen Amazon gibt, stehe die BWB zu dieser Frage in engem Kontakt mit der EU-Kommission.
Das Problem bei Amazon ist aus Sicht des Handelsverbands die Doppelrolle, die das US-Unternehmen einnimmt: Es tritt einerseits als Online-Händler mit eigenen Produkten auf, andererseits als Plattform, auf der andere Firmen ihre Produkte anbieten können. In beiden Bereichen ist Amazon dominant: Die Österreicher geben fast jeden zweiten Euro im Internethandel bei Amazon aus. Amazon machte 2017 in Österreich rund 690 Mio. Euro Umsatz, über den Amazon Marktplatz flossen mindestens weitere 700 Mio. Euro, schreibt der Handelsverband.
Daten
"Als führender Marktplatz kann Amazon theoretisch die Daten der gelisteten Händler einsehen, deren Preise unterbieten und langfristig das gesamte Geschäft an sich binden. All das läuft gänzlich an der österreichischen Volkswirtschaft vorbei", schreibt Handelsobmann Rainer Will in einer Aussendung. Amazon besitze Kundendaten von 93 Prozent der österreichischen Online-Shopper und praktisch aller heimischen Web-Shops.
"Der Konzern kann diese nutzen, um etwa das Eigensortiment bzw. Eigenmarken wie 'Amazon Basics' dort zu stärken, wo andere Händler mit 'Bestsellern' erfolgreich sind, und damit letztere vom Markt verdrängen", schreibt Will und sieht eine "monopolartige Entwicklung", die zum Abfluss von 60 Prozent der Onlineumsätze ins Ausland führe.
Der Handelsverband habe Ende 2015 erstmals die Probleme aufgezeigt, geschehen sei seither nichts. Darum habe man nun Beschwerde bei der BWB eingebracht. Der Handelsverband fordert, dass die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber den heimischen Händlern auf dem Amazon Marktplatz überprüft werden. Die Geschäftsbedingungen von Amazon seien "mit erheblichen Unklarheiten und Vorbehalten zugunsten Amazons verbunden", unter anderem könne Amazon die Verträge mit seinen Händlern jederzeit ohne Grund und mit sofortiger Wirkung kündigen oder aussetzen und damit einem Unternehmen seine Geschäftsbasis entziehen. Je kleiner ein Geschäft, umso abhängiger sei es.
Amazon unterbietet Händler
Oft würden gelistete Produkte, die auf dem Marktplatz gut laufen, von Amazon selbst übernommen und günstiger angeboten. Dadurch würden Händler gezielt vom Markt verdrängt. "Wir befürchten, dass ein unerlaubter Datenaustausch zwischen der Online-Einzelhandelstätigkeit von Amazon und der Marktplatztätigkeit dies möglich macht", so Will. Die Trennung zwischen Onlinehändler und Marktplatz sei bei Amazon nicht strikt genug. Der Handelsverband habe nun eine Meldestelle für betroffene Händler eingerichtet. Der Handelsverband hofft, dass nach der BWB-Untersuchung das Kartellgericht "Amazon einen Auftrag erteilt, mutmaßlich wettbewerbswidrige Klauseln und Formulierungen aus den Marktplatzverträgen zu eliminieren".
Fristen, bis wann die BWB über die Einleitung von Ermittlungen entscheiden müsste, gibt es nicht.