Das Kartellgericht hat gegen die steirische A1 Tankstellenbetriebs GmbH wegen verbotener Preisabsprachen eine Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro verhängt. Das teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Dienstag mit. A1 hat demnach im Zeitraum April 2015 bis Februar 2018 mit einzelnen Tankstellenpächtern vertikale Preisbindungen für Treibstoffe vereinbart, was verboten ist.

Laut BWB haben die Tankstellenpächter ein Kassensystem von der A1 Tankstellenbetriebs GmbH benützt, in das direkt Verkaufspreise durch A1 eingespielt werden konnten. Diese Verkaufspreise wurden an die Preisauszeichnungseinrichtungen ("Totem-Anzeige") und an die Zapfsäulen der Tankstellen weitergeleitet. A1 hat die Vorgangsweise zugegeben, die Geldstrafe ist rechtskräftig.

Die steirische A1 Tankstellenbetrieb GmbH wurde zu Jahresbeginn von der in der Schweiz registrierten Socar Energy Holdings AG übernommen und gehört somit dem aserbaidschanischen Staat.