Das Urteil steht fest: Karl Pfeifenberger wird im Prozess für schuldig erklärt. Er bekommt 18 Monate Freiheitsstrafe, davon vier Monate unbedingt, den Rest auf Probe. Die Begründung des Urteils: Der Angeklagte hat im Verfahren Aussagen getätigt, die für den Schöffensenat in großen Teilen widersprüchlich und nicht schlüssig waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Anklage wirft Karl Pfeifenberger vor, in den Jahren 2005 und 2006 von der ehemaligen Hypo-Bank Alpe Adria 540.000 Euro ohne Gegenleistung kassiert zu haben. Der Angeklagte bekannte sich nach wie vor nicht schuldig. Er legte ein umfangreiches Konvolut von Unterlagen vor, die seine Tätigkeit als Geschäftsführer einer Hypo-Tochter, die sich mit dem Thema Bioenergie beschäftigte, dokumentieren und die bezogenen Honorare rechtfertigen sollten.
Darunter fanden sich allerdings auch Anonymverfügungen wegen zu schnellen Fahrens mit dem Dienstwagen, was den Vorsitzenden des Schöffensenats, Richter Dietmar Wassertheurer, zu der Frage veranlasste, was der Angeklagte damit sagen wollte. Pfeifenberger wusste allerdings auch nicht zu sagen, warum sich die Strafbescheide in den Unterlagen befanden.
Der Angeklagte listete auch seine Termine und E-Mails akribisch auf, wortreich erzählte er, dass er in nur vier Monaten ein Bioenergie-Projekt im Ausmaß von 30 Millionen Euro identifiziert und bis zur Umsetzung geführt habe. Dass nichts daraus geworden sei, könne nicht ihm angelastet werden. Der neue Vorstand der Hypo habe andere Prioritäten gehabt und das Projekt nicht weiterverfolgt. Das sei aber nichts Besonderes, meinte Pfeifenberger. Im Tourismus komme es häufig vor, dass Projekte entwickelt und dann nicht realisiert würden und die Kosten "dann halt trotzdem anfallen".
Außerdem berichtete er, dass ihm empfohlen worden sei, einen Intensiv-Englischkurs zu machen, da dies in Osteuropa die vorrangige Geschäftssprache sei. Was er dann auch getan habe.
"Das ist die dokumentierte Muppet-Show", kommentierte der Vertreter der Hypo-Nachfolgegesellschaft Heta, Anwalt Leo Grötschnig, die ausführlichen Schilderungen des Angeklagten. Die Heta hat sich mit einer Gesamtforderung von rund 649.000 Euro als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen.