Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und -staatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) haben am Montag die Pläne zur ÖBIB-Reform zur ÖBAG vor Journalisten erläutert. Die ÖBAG werde im Gegensatz zur verwaltungsorientierten ÖBIB ein aktives Beteiligungsmanagement sichern. Die Begutachtungsfrist von lediglich vier Werktagen verteidigten sie gegen Kritik von AK, ÖGB und auch des ÖVP-geführten Justizministeriums.
Durch die Reform wird die Staatsholding wieder in eine Aktiengesellschaft zurückverwandelt, wie es schon die seinerzeitige ÖIAG war. Die ÖBIB ist eine GmbH.
Die künftige ÖBAG (Österreichische Beteiligungs AG) soll laut den beiden Regierungspolitikern sicherstellen, "dass es wieder ein Beteiligungsmanagement des Bundes gibt, das auch den Namen verdient". Sie soll eine Wertsteigerung bei den Beteiligungsunternehmen sicherstellen, indem sie die Eigentümerinteressen - also jene der Republik - aktiv wahrnimmt und sichert. Vertreter der ÖBAG werden in den Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen vertreten sein.
Bundesimmobilien
Und die Zahl der Beteiligungsunternehmen wächst: Zur OMV, Telekom Austria, Post und den Casinos Austria als bisher wichtigste Beteiligungen kommt die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG). Indirekt kommt auch der Verbund zur ÖBAG: Das Finanzministerium wird für die Republik zwar weiterhin den 51-Prozent-Anteil halten, über einen Managementvertrag wird die ÖBAG den Anteil aber verwalten. Auch die GKB wandert unter das Dach der ÖBAG.
Das Gesamtportfolio der ÖBAG wächst, nimmt man auch den Verbund-Anteil dazu, auf 23,6 Milliarden Euro. "Jeder Österreicher ist damit Anteilseigner von durchschnittlich 2.650 Euro an den Beteiligungsunternehmen der ÖBAG", sagte Löger. Die Dividenden steigen von zuletzt 240,1 Millionen Euro auf 470,2 Millionen Euro mit der BIG. "Nimmt man den Verbund, der im Eigentum des BMF verbleibt, noch drauf, dann sind es 544,2 Millionen Euro", sagte Fuchs. Die Verbund-Beteiligung ist derzeit 3,4 Milliarden Euro wert, die Dividende belief sich zuletzt auf 74 Millionen Euro.
Zukäufe
Der Finanzminister und sein Staatssekretär betonten mehrmals, dass keine Privatisierungen angedacht seien. Sehr wohl werde über die ÖBAG ein Spielraum geschaffen, gegebenenfalls Zukäufe zu tätigen - beispielsweise wenn es um strategisch wichtige Beteiligungsentscheidungen geht. Für Zukäufe wurden im Gesetz Regelungen eingezogen: Regierungsbeschlüsse sind nur notwendig, wenn Schwellen von 25, 50 oder 75 Prozent überschritten werden.
Sehr wohl notwendig für Zukäufe ist die Zustimmung eines sogenannten Beteiligungskomitees, das einzurichten ist. Unabhängige, teils internationale Experten - fünf bis neun Fachleute - sollen eine beratende Funktion wahrnehmen. Beraten werden sollen der Minister, der ÖBAG-Vorstand und der ebenso wieder entstehende Aufsichtsrat der Staatsholding. Auch das etwaige Eingehen von Garantien braucht die Zustimmung des Beteiligungskomitees.
Ab Jänner
Der Aufsichtsrat der ÖBAG wird aus neun Mitglieder bestehen - sechs Kapitalvertretern und drei Arbeitnehmervertretern.
Am 21. November soll der Ministerrat die Pläne dem Nationalrat zuweisen. Am 29. November tagt dazu der Finanzausschuss. Der Beschluss soll im Plenum des Nationalrats am 12./13. Dezember erfolgen. Am 20. Dezember ist der Bundesrat am Zug. Das Gesetz soll laut dem Koalitionszeitplan am 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Anfang Jänner kann sich der Aufsichtsrat konstituieren. Mitte Jänner wird der Vorstand ausgeschrieben und zumindest vorläufig mit einer Person besetzt, die Mitte Februar bestellt werden soll. Anfang März wird dann das künftig doch gewichtige Beteiligungskomitee eingerichtet. Das Gremium soll anlassbezogen und regelmäßig tagen.
Ein ebenso angedachter Beteiligungsfonds wurde verworfen, weil man ein aktives Beteiligungsmanagement auch mit der ÖBAG an sich bewerkstelligen könne, so Löger und Fuchs.