Die Stadt Wien hat am Mittwoch die Verhandlungen mit der größten Online-Vermieterplattform Airbnb abgebrochen. Dabei geht es um eine Regelung, wie die Abführung der Ortstaxe sichergestellt werden kann. Airbnb sei hier auf "keine unserer wesentlichen Forderungen" eingegangen, begründete Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) die Vorgangsweise. Für die Vermieter ändere sich grundsätzlich nichts.
Über ein Jahr lang wurde um eine Lösung in der Causa gerungen. Hintergrund ist die Novelle des Wiener Tourismusförderungsgesetzes aus dem Vorjahr, womit neue Bestimmungen für Online-Plattformen eingeführt wurden. Herzstück hierbei ist die verpflichtende Datenübermittlung an die Stadt, um die Abführung der vorgeschriebenen Ortstaxe sicherzustellen. Als Alternative können die Anbieter Vereinbarungen mit dem Rathaus treffen, um etwa die Ortstaxe selbst einzuheben und gesammelt an die Stadtkasse abzuführen.
Österreichisches Recht
Eine solche Vereinbarung war auch zwischen Airbnb und Wien geplant. Nun drückte die Stadt auf die Stopptaste. "Grund dafür ist, dass wesentliche Vertragserfordernisse - wie das Akzeptieren österreichischen Rechts oder irgendeine Kontrollmöglichkeit über die Korrektheit der überwiesenen Ortstaxe-Summe - von Airbnb bis heute abgelehnt werden", argumentierte Hanke in einer Aussendung. Das Unternehmen habe sich u.a. nicht dazu bereit erklärt, personenbezogene Daten in Verdachtsfällen offenzulegen. Auch zu einer Auskunft, ob zu einer genannten Adresse Ortstaxe eingezogen und abgeführt werde, sei der Zimmervermittler nicht bereit, hieß es.
Nach dem Scheitern einer eigenen Vereinbarung - wie sie die Stadt etwa im August mit "HomeAway" abgeschlossen hatte - muss Airbnb nun also auf herkömmlichem Wege der gesetzlichen Pflicht der Datenübermittlung nachkommen. Sollte dies nicht passieren, "wird ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren gegen Airbnb eingeleitet", betont man im Finanzressort. Das bedeutet im Übertretungsfall 38 bis 2.100 Euro Geldstrafe pro nicht gelieferten Datensatz.
Mehr Verwaltungsaufwand
Für Inserenten von Wohnungen oder Zimmern auf Airbnb bringt der Verhandlungsstopp grundsätzlich keine Änderungen. Sie müssen jetzt schon über ein Ortstaxekonto die entsprechende Gebühr abführen. Eine Sondervereinbarung mit Airbnb hätte dank gesammelter Einhebung und Überweisung jedoch weniger Verwaltungsaufwand für den einzelnen Vermieter bedeutet.
Wiens Tourismusdirektor Norbert Kettner unterstützt die Entscheidung des Rathauses. "Die Stadt Wien hat in den Verhandlungen mit Airbnb stets einen konstruktiven Ansatz verfolgt mit dem Ziel, Sharing Economy unter fairen Rahmenbedingungen zu ermöglichen - sie muss aber zugleich auch für jenen ordnungspolitischen Rahmen sorgen, der den Tourismus im Einklang mit den Interessen der Wiener Bevölkerung, der lokalen Wirtschaft und den ansässigen Betrieben weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund ist der Abbruch der Verhandlungen absolut nachvollziehbar und verständlich", wird er in der Aussendung zitiert.