"Es hat keinerlei Bereitschaft für eine außergerichtliche Entschädigung durch VW gegeben", sagte VKI-Rechtsexperte Thomas Hirmke am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien. Er rechnet mit einem jahrelangen Rechtsstreit.
Die Abgasmanipulationen durch Volkswagen seien "unglaublich", sagte Sozial- und Konsumentenschutz Beate Hartinger-Klein bei dem gemeinsamen Pressetermin mit Arbeiterkammer (AK), VKI und dem deutschen Prozessfinanzierer Roland. "Es ist unerhört, dass sich eine Industrie so etwas erlauben kann." Indirekte Schäden durch den VW-Abgasskandal - etwa für die Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung - könne man aber leider nicht geltend machen.
Am Dienstag, den 18. September, jährt sich das Auffliegen des VW-Dieselskandals zum dritten Mal. Nach österreichischem Recht drohen damit erstmals Schadenersatzansprüche von VW-Kunden zu verjähren. In Österreich gibt es 360.000 betroffene Fahrzeuge. Volkswagen hat mehrfach erklärt, dass dem Konzern das Ausmaß der Strafzahlungen in den USA erst am 18. September 2015 bewusst geworden sei, als die US-Umweltbehörde mit dem Abgasskandal an die Öffentlichkeit ging und eine Strafe von bis zu 18 Milliarden Dollar androhte.
"Zeit der Samthandschuhe vorbei"
Als nach eigenen Nachforschungen klar wurde, dass weltweit millionenfach Dieselautos durch eine Abschalteinrichtung manipuliert worden waren, hat Volkswagen die Börse am 22. September 2015 in einer Pflichtmitteilung informiert und die Gewinnziele kassiert. Die Aufarbeitung des Betrugs hat den Konzern bereits mehr als 27 Milliarden Euro gekostet.
Für den Arbeiterkammer-Direktor Christoph Klein ist in dem VW-Abgasskandal "die Zeit der Samthandschuhe vorbei". Es habe in der Causa "keinerlei Einsicht" von VW gegeben. Klein appellierte an die Regierung, in Österreich Verbraucher-Gruppenklagen möglich zu machen. Derzeit seien die Sammelklagen mit einem hohen Prozessrisiko verbunden. In Deutschland gebe es ab 1. November die Möglichkeit einer Gruppenklage.
Für die betroffenen Autobesitzer fordert der VKI bei den zivilrechtlichen Sammelklagen rund 55 Millionen Euro Entschädigung. Der Streitwert für die Feststellung der Haftung für Folgeschäden beläuft sich auf 4,5 Millionen Euro. Damit ergibt sich ein durchschnittlicher Streitwert von rund 6.000 Euro pro Fall.
VW geht Rechtsstreit "nicht aus dem Weg"
Die deutsche Roland ProzessFinanz AG hat die Finanzierung der Prozesskosten und das Prozessrisiko für die 16 Sammelklagen übernommen. Die Erlösbeteiligung für den Prozessfinanzierer im Erfolgsfall beträgt zwischen 20 und 37 Prozent, je nachdem wie lange der Rechtsstreit dauert. Die Verbraucher tragen bei den Sammelklagen kein Prozessrisiko.
Vonseiten der Porsche Holding heißt es, dass es in Österreich kein rechtskräftiges Urteil gibt, "in dem Fahrzeugeigentümer mit ihrer Klage gegen die Volkswagen AG Erfolg hatten." Daran würden auch die "Aktivitäten des VKI nichts ändern, da sich die Gerichte mit genau den gleichen rechtlichen Problemstellungen auseinandersetzen werden müssen." Die Volkswagen AG jedenfalls gehe "der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem VKI nicht aus dem Weg".
Der Volkswagen Konzern hätte von den zuständigen Behörden "alle nötigen behördlichen Genehmigungen zur Umrüstung der betroffenen Dieselfahrzeuge". Die zuständigen Behörden hätten weiters "ausdrücklich bestätigt, dass sich die Durchführung der technischen Maßnahme nicht negativ auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung, maximalem Drehmoment sowie die Geräuschemissionen auswirken wird".