Drei Luftmatratzen plus Frühstück, das ist das Kernstück der Gründungslegende der Schlafplatzbörse Airbnb. Demnach konnten die Gründer Brian Chesky, Joe Gebbia und Nathan Blecharczyk sich im Jahr 2007 die Miete ihres Appartements in San Francisco nicht mehr leisten und vermieteten die Luftmatratzen, auf Englisch Airbed, an Kongress-Besucher. Dazu gab es Frühstück. Aus Airbed-and-Breakfast wurde später Airbnb.
Heute sind weltweit fünf Millionen Schlafmöglichkeiten in Wohnungen in 81.000 Städten auf der Plattform inseriert. In nur zehn Jahren hat Airbnb damit die größte Hotelkette Marriott mit seinen 1,3 Millionen Betten um ein Vielfaches überholt. Mit einer Bewertung von rund 27 Milliarden Euro ist das Unternehmen eines der wertvollsten Start-ups des Silicon Valley. Im Vorjahr schrieb Airbnb erstmals einen Gewinn von rund 87 Millionen Euro. Es wird erwartet, dass ein möglicher Börsengang des Unternehmens einer der größten der Geschichte sein könnte.Die Gründer wollen sich damit aber noch Zeit lassen, wie Chesky jüngst bekannt gab.
Dieser Erfolg hat auch seine Schattenseiten. Das Angebot von Airbnb fokussiert hauptsächlich auf Städte. So verteilen sich die 770.000 österreichischen Airbnb-Gäste im Jahr 2017 vor allem auf Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz und Linz. Die MA 23 in Wien schätzt, dass rund 8000 Wohnungen auf der Plattform registriert sind. Laut einer Studie der TU Wien werden dem Markt dadurch dauerhaft 2000 Wohnungen entzogen.
Und so überrascht es nicht, dass immer mehr Städte in Airbnb und seinen Mitbewerbern eine Ursache für zu hohe Mieten sehen. Selbst das wirtschaftsliberale New York – der wichtigste Markt für Airbnb in den USA – hat die Regeln für diese Portale jüngst erneut verschärft. Schon bisher durften nicht selbst bewohnte Wohnungen nur länger als 30 Tage vermietet werden. Nun müssen Airbnb & Co. der Stadt eine Liste der Gastgeber sowie Informationen über alle Transaktionen übermitteln.
Auch in Deutschland ergreifen immer mehr Städte Maßnahmen, um die Vermietung über Airbnb einzuschränken. Berlin ist noch verhältnismäßig locker. Vermieter müssen sich lediglich eine Registriernummer am Bezirksamt besorgen. In Hamburg dürfen Vermieter nur Zimmer in ihrer Hauptwohnung anbieten. In München dürfen die Räume zudem maximal acht Wochen im Jahr weitergegeben werden.
Rechtlicher Graubereich
In Österreich arbeitet Airbnb bisher in einem rechtlichen Graubereich. Für den Tourismus sind die Länder zuständig. Das Hauptproblem: Die Vermieter zahlen meist keine Ortstaxe. Bisher hat nur Wien eine klare Regelung, nach der die Anbieter entweder ihre Daten an die Stadt übermitteln oder die Ortstaxe selbst einheben und pauschal an die Stadt abliefern. Mit „HomeAway“ wurde dahingehend eine Vereinbarung erzielt. Mit Airbnb werde darüber gerade verhandelt. „Diese Pauschalierung ist der falsche Weg“, sagt Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung. Sie sei das Gegenteil von Transparenz und Klarheit. „Wir haben eine Explosion der Mietpreise und vermieten allein in Wien 11.000 Wohnungen über Airbnb. Es wird notwendig sein, dass jeder, der vermietet, eine Registrierungsnummer beim Finanzamt eingibt. Wer viel vermietet, kommt in die gewerbliche Vermietung hinein“, sagt Reitterer.
Sie geht sogar so weit, die Vermieter der Schlafplatz-Plattformen als „Parahotellerie“ zu bezeichnen. „In Wien baut man ganze Wohnhäuser, um die über Airbnb zu vermieten. Das ist ein versteckter Betrug. Ein Hotel zu bauen kostet 30 Prozent mehr.“ Und was laut Reitterer völlig übersehen werde: „Diese Plattform zahlt in Österreich keine Steuern. Das stößt jedem Unternehmer auf, wenn ein Milliardenkonzern keine Steuern zahlt.“
Roman Vilgut