Auch München will die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen bekämpfen. Der Stadt fordert von Portalbetreibern wie Airbnb umfassende Auskunft zu Wohnungen, die mehr als acht Wochen lang für Feriengäste angeboten werden.
"Wir haben Airbnb um Lösungen gebeten, damit illegale Zweckentfremdungen nicht unterstützt werden", sagt Sozialreferentin Dorothee Schiwy. "Passiert ist nichts." Deshalb fordert das Sozialreferat die Daten nun per Bescheid ein. Kommt Airbnb dieser Forderung nicht nach, werde ein Zwangsgeld von 300.000 Euro fällig.
Laut der Behörde werden in München immer mehr Wohnungen für Feriengäste über Internetportale angeboten. Um Zweckentfremdungen zu bekämpfen, setzt das Sozialreferat ein Sonderermittlungsteam ein. Mit Erfolg: 2017 wurden 300 Wohnungen dem Markt wieder zugeführt und 850.000 Euro Bußgelder verhängt. Die Ermittlungen sind jedoch schwierig: Häufig sind auf den Portalen weder die genaue Wohnungslage noch ein voller Name des Anbieters angegeben. Der Nachweis für eine Zweckentfremdung muss deshalb über aufwendige Ermittlungen vor Ort erbracht werden. 2017 wurden dazu 21.000 Wohnungen untersucht.