Am Dienstag hat die Modekette Charles Vögele Austria Insolvenz angemeldet, einen Tag später tut sich weiter sehr viel. Masseverwalter Norbert Scherbaum hofft auf erfolgreiche Investorenverhandlungen und eine Fortführung des Unternehmens. Bei der Gewerkschaft bereitet man sich indes auf das Worst-Case-Szenario vor und initiiert eine Insolvenzstiftung. Ab nächster Woche sollen bundesweite Belegschaftsversammlungen der Arbeiterkammer in den Vögele-Filialen starten.
Optimismus herrscht beim Masseverwalter der Modekette, Rechtsanwalt Norbert Scherbaum. Er ist zuversichtlich, das Unternehmen ohne Zerschlagung fortführen zu können. Mitarbeiter und Geschäftsführung seien "voll motiviert", der Abverkauf in den Filialen laufe gut. Derzeit prüft man eine mögliche Vorfinanzierung der August-Gehälter der rund 700 Beschäftigten. Diese hätten im Juni ihr letztes Gehalt erhalten und warten derzeit auf ihre Juli-Gehälter inklusive Urlaubsgelder. Eine Vorfinanzierung hängt laut Scherbaum aber von den Banken ab.
Gewerkschaft bereitet Stiftung vor
Anders sieht man die Lage in der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck und Papier (GPA-djp). Obwohl man auch hier auf den positiven Ausgang der Investorengespräche hofft, werde man bei Scheitern eine Insolvenzstiftung initiieren. Das AMS sei bereits an Bord, mit den Ländern führe man konstruktive Gespräche, hieß es aus der GPA-djp. Eine Arbeitsstiftung ist eine Einrichtung, um arbeitslosgewordene Arbeitnehmer - beispielsweise bei Insolvenz des Unternehmens - durch zielgerichtete Schulungsmaßnahmen wieder in die Erwerbstätigkeit zu bringen.
In jedem Fall werde man kommende Woche gemeinsam mit dem Vögele-Betriebsrat und der Arbeiterkammer die Beschäftigten über den Stand der Dinge informieren. Ab Montag starten bundesweite Belegschaftsversammlungen in den Vögele-Filialen. Dort sollen Mitarbeiter über ihre Rechte und das weitere Vorgehen informiert werden.
Die Ansprüche der Mitarbeiter seien laut Arbeiterkamme durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) gesichert und zwar bis zu sechs Monate rückwirkend, wie die AK betonte. Im Insolvenzverfahren und im Verfahren zur Geltendmachung der Ansprüche vor dem IEF wird die Belegschaft durch den Insolvenzschutzverband (ISA), einem gemeinsamen Verein der AK und der Gewerkschaften, kostenlos vertreten.
Wann die Betroffenen ihre Gehälter erhalten würden, kann man beim IEF noch nicht sagen. Man wolle aber die einzelnen Ansprüche so schnell wie möglich abwickeln, hieß es aus dem IEF.